nen Vier-Parteien-Antrag einbringen, aber ich möchte schon jetzt dazu Position beziehen.
Wir haben im Rahmen der heutigen Fragestunde bereits erfahren, dass die Gentechnik und die Anwendung von GVO’s in Lebensmitteln ein besonderes, gemeinsam zu lösendes Thema ist. Wir haben das auch in der vorhergehenden Debatte, wo es sozusagen um eine Sammelgesetznovelle ging, gehört.
Jetzt bin ich eigentlich froh, dass es uns nach langen und bis zur letzten Sekunde vor Beschlussfassung andauernden Verhandlungen gelungen ist, uns auf einen Text für diesen Entschließungsantrag zu einigen, der mehreren Kriterien gerecht wird, und zwar:
zum Ersten dem Herrn Bundesminister auf europäischer Ebene den Rücken zu stärken, in den Verhandlungen auf europäischer Ebene GVO-Freiheit umzusetzen, durchzusetzen und zu ermöglichen,
zum Zweiten den Bundesländern, die als Vorreiter im Vertrauen auf die Bundesgesetzgebung und auf die Bundesregierung bereits dementsprechende Beschlüsse gefasst haben, Rechtssicherheit zu geben, wobei die Umsetzung allerdings bei Ihnen liegt, Herr Bundesminister, aber mit diesem Antrag ist, denke ich, die Umsetzung leichter möglich,
zum Dritten dem Sicherheitsbedürfnis der Konsumenten und Konsumentinnen, aber auch der Produzenten gerecht zu werden.
Kollege Grillitsch! Ich gebe dir Recht, wenn du meinst, es darf nicht der Bauer derjenige sein, den die Hunde beißen, und daher muss auch die Haftungsfrage geklärt werden. Es geht bei der Haftungsfrage nicht nur um die Haftung nach dem Verursacherprinzip, sondern auch um die Haftung nach der zufälligen Einbringung, sei es durch Pollenflug oder ähnliches, und dieser Schwierigkeit wird dieser Antrag gerecht.
Leider geht dieser Vier-Parteien-Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht so weit, wie wir es uns wünschen würden. Vielleicht sagen die Vertreter der Regierungsfraktionen und auch Sie, Herr Bundesminister, das sei die Ansicht der Opposition, aber es ist auch das gute Recht der Opposition, sich weitergehende und bessere Bestimmungen zu wünschen. Deshalb wird der Kollege Pirklhuber einen Abänderungsantrag einbringen, der genau jene Punkte umfasst, die im gemeinsamen Antrag noch nicht geregelt sind. Darin wird auch genau definiert, wie wir die Situation mit dem ÖPUL einschätzen, wie wir das ÖPUL als dementsprechenden „Schlüssel“ oder „Anker“ auch im Bereich gentechnisch veränderter Produkte einsetzen wollen.
Ich bitte die Regierungsfraktionen, sich noch einmal zu überlegen, ob sich nicht auch diesem Antrag zustimmen wollen, denn auch der würde eine Verbesserung der Sicherheit, und zwar der Sicherheit für die Konsumenten, aber auch der für die Produzenten, bringen.
In diesem Sinne freut es mich, dass es heute im Ausschuss möglich war, und zwar einige Minuten vor Behandlung hier im Nationalrat, eine Vier-Parteien-Einigung zustande zu bringen, und wir werden beiden Anträgen unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.50
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wittauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
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