Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 66

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prozentige Gentechnikfreiheit unter den gegebenen Bedingungen in vielen Bereichen überhaupt nicht mehr realisierbar.

Ein weiterer Grund, warum es keine Zulassung von GVO’s geben kann, ist natürlich die Klärung der Haftungsfrage. Eines sage ich auch ganz ehrlich: Den Letzten dürfen da nicht die Hunde beißen! Es sind zwar die Ersten die Bauern, wir wissen das, aber die Bauern werden nie die Letzten von Gestern sein, sondern die Bauern werden – davon bin ich überzeugt – die Ersten von Morgen sein, wenn wir die entsprechenden Rahmenbedingungen haben und wenn wir die entsprechenden Bedingungen haben, um in diesem Land entsprechend wirtschaften zu können. (Bravorufe und Beifall bei der ÖVP.)

Daher sage ich: Diese Haftungsfrage muss umfassend diskutiert werden. Sie darf nicht bei den Bauern sozusagen hängen bleiben. Man muss gemeinsam mit den Verarbeitern und mit der Industrie versuchen, diese Haftungsfrage zu klären. All diese Fragen, meine Damen und Herren, haben wir – und wir sind auf keiner Insel der Seligen hier in Österreich – auch auf EU-Ebene zu klären.

Ich bringe in diesem Zusammenhang ein Beispiel: So macht etwa Pollenflug nicht vor einer Grenze Halt. Das Landwirtschaftliche Institut der britischen Regierung DEFRA, Department for Environment, Food and Rural Affairs, hat beispielsweise bei Raps ein Einzugsgebiet von 26 Kilometern gemessen und festgestellt, dass sich dann, wenn sich die natürlichen mit den genmanipulierten Gewächsen vermischen, auch im neu entstandenen Organismus veränderte Gensequenzen finden. So könnten eigentlich Pflanzenarten einer Region in kürzester Zeit ausgekreuzt werden.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass es daher wichtig ist, dass wir auch weiterhin auf europäischer Ebene eine gemeinschaftsweite harmonisierte Regelung der Koexistenz fordern und für die Klärung der Haftungsfrage eintreten. Das ober­österreichische Gentechnikverbotsgesetz hat die Kommission beispielsweise klar abgelehnt, weil eine gentechnikfreie Bewirtschaftung nur mit EU-rechtlichen Vorgaben möglich ist. Das bedeutet aber nicht – und das sollten wir wissen –, dass solche Regionen in Österreich nicht existieren können.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir müssen auch darauf hinweisen – und die Kommission hat das auch getan –, dass es die Möglichkeit zur Errichtung gentechnikfreier Regionen auf Grund freiwilliger Vereinbarungen geben muss. Da ist auch das Konsumverhalten eine entscheidende Frage. Ich will diese Frage jetzt nicht auf die Konsumenten abwälzen, aber in Wahrheit ist der Konsument unser strategischer Partner. Daher wird es notwendig sein, diese gentechnisch veränderten Produkte klar zu kennzeichnen, damit der Konsument die Wahl beziehungsweise die Möglichkeit hat, sich entweder für billige, gentechnisch veränderte Produkte oder für gentechnikfreie Produkte zu entscheiden. Das müssen wir, glaube ich, auch klar sagen.

Daher brauchen wir, glaube ich, Rahmenbedingungen, die den Bauern Rechts­sicherheit geben, die den Bauern Planbarkeit geben, die den Bauern Kalkulierbarkeit geben – damit sie das tun können, was die Konsumenten von ihnen wünschen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dipl.-Ing. Prinzhorn.)

11.47

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Gradwohl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.47

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kollege Wittauer wird dann diesen vom Kollegen Grillitsch bereits ange­sproche-


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