Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 76

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Man kann nicht – das ist schon gesagt worden – auf dem Rücken des schwächsten Gliedes, des kleinen Bauern, letztlich die Haftung für Dinge austragen, für die er nichts kann und deren er sich teilweise auch nicht erwehren kann. Bei der Inverkehrbringung des Saatgutes ist eine saubere Regelung möglich, nicht aber bei der ungewollten Kontamination oder Verfrachtung. Wer also Haftungsregelungen vorschlägt, der muss vorher die Antwort geben, wie sie durchführbar und durchsetzbar sind, und zwar auch in Grenzregionen. Auch im Hinblick auf die Grenzregionen müssen wir Antworten haben. – Das Licht am Pult leuchtet bereits.

Welche Politik machen wir? – Erstens: Priorität für alles haben europäische Rege­lungen. Zweitens müssen wir uns die Zeit nehmen, die dafür notwendig ist, die offenen Fragen, sprich Haftung und Koexistenz, zu klären. Drittens halte ich es für zukunfts­orientiert und für ganz besonders notwendig, Rahmenbedingungen für Modellregionen zu finden, in denen auf den Einsatz von Gentechnologie verzichtet wird. (Beifall bei der ÖVP.)

12.12

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten, Gesamt­redezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


12.12

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Umweltminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich fürchte, wir reden ein wenig über einen Scheinkonsens. Ich habe jetzt ein bisschen zugehört, es stehen alle hier heraußen, und es entsteht irgendwie der Eindruck, jeder und jede, die hier sprechen, sind gegen den Einsatz von gentechnikverändertem Saatgut in der österreichischen Landwirtschaft sowie grundsätzlich gegen Gentechnik in der Lebensmittelproduktion und in der Landwirtschaft.

Meine Überlegung ist: Wer A sagt, wer also diese Behauptung ernsthaft in den Mund nimmt und das ernsthaft verteidigen will, der muss auch B sagen. Wenn ich mir jetzt anhöre, dass hier über Haftungsfonds et cetera nachgedacht wird, dann ist das ja schon die stille Akzeptanz, dass Gentechnik in der österreichischen Landwirtschaft durchaus zur Anwendung kommt. Dann frage ich mich aber auch, warum man nicht die gesamte Palette an Maßnahmen, die man zur Verfügung hat, ausnutzt, um die österreichische Landwirtschaft tatsächlich gentechnikfrei zu halten. Was Sie heute hier beschließen, ist ein erster kleiner Schritt, aber es gäbe noch sehr viel weiter reichende Maßnahmen, die tatsächlich eine echte Verhinderung dieses Einsatzes in der österreichischen Landwirtschaft bewirken könnten.

Das Einfachste wäre im Grunde, das über das ÖPUL zu machen – das ist auch rechtlich möglich –, also einfach das Umweltprogramm und die Förderung in diesem Bereich an die Gentechnikfreiheit zu knüpfen. Damit hat man de facto 80 Prozent der Fläche völlig aus diesem möglichen, potenziellen Einsatz draußen. Ich verstehe nicht, warum das kein gangbarer Weg ist.

Herr Minister, ich halte es auch für eine falsche Strategie, dass Sie jetzt die Möglichkeit zur Schaffung von gentechnikfreien Zonen ausschließlich für die Länderebene und die EU-Ebene angedacht haben. Ich vermisse die Bundesebene.

Was ich zudem vermisse, ist, bei der Frage der Haftung einen ähnlichen Weg zu gehen, wie ihn die Österreicher schon einmal gewählt haben, nämlich bei der Atom­haftung. Wir haben zwar keine Atomkraftwerke, aber wir haben ein ausgesprochen strenges Atomhaftungsgesetz, und zwar genau für die grenzüberschreitenden Unfälle. Es kann uns völlig Wurscht sein, ob es dann einen Haftungsfonds gibt oder nicht.


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