Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 75

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zwar die Bäuerinnen und Bauern betroffen sind, aber Maria Rauch-Kallat federführend dafür verantwortlich ist. Wir werden uns also gemeinsam mit dem Ministerium und den neun Bundesländern aufstellen – und wir tun das auch schon seit längerer Zeit, seit Monaten, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe –, wenn wir den Kampf gegen die Gentechnik in Europa nicht erfolgreich absolvieren können, weil möglicherweise nicht genügend Unterstützer aus anderen Nationalstaaten unsere Linie zukünftig mittragen.

So gesehen, ist heute die Vier-Parteien-Einigung und der Änderungsantrag hier ein klares und gutes Zeichen, das die österreichische Position seitens des Nationalrates, aber auch seitens der Verantwortungsträger, der Minister einmal mehr in der EU kräftig unterstützt. (Beifall bei der ÖVP.)

12.07

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keuschnigg. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. Ich erteile ihm das Wort.

 


12.08

Abgeordneter Georg Keuschnigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Der wissenschaftlich-technische Fortschritt hat uns bei der Gentechnologie einen Regelungsbedarf beschert, für den wir teilweise noch keine Antworten haben. Das müssen wir ganz ehrlich eingestehen. In einigen wesentlichen Fragen ringen wir in ganz Europa um Antworten. Es ist ja nicht so, dass da jemand Lösungen parat hätte. Ich glaube also, wir sind da an vorderster Front beim Herantasten an machbare Lösungen.

Wie ist die Ausgangslage? – Es will in Europa weder der Konsument gentechnisch veränderte Nahrungsmittel, und es wollen sie auch die Bauern nicht. Was aber die Bauern wollen und worauf sie auch ein Recht haben, sind gesetzliche Rahmen­bedingungen, die einhaltbar, verhältnismäßig und berechenbar sind. Faktum ist, dass das EU-Moratorium, das uns seit 1998 eine gewisse Frist gegeben hatte, gefallen ist. Leider ist es in dieser Zeit nicht gelungen, diese Fragen des rechtlichen Rahmens letztlich einer Klärung zuzuführen.

Was aber sehr wohl gelungen ist – und das ist natürlich ein entscheidender Fortschritt –, ist, die Kennzeichnungspflicht einzuführen, die wir seit April dieses Jahres haben. Herr Pirklhuber hat bei dieser Frage auf den Markt verwiesen, und selbst­verständlich gibt es dort eine ungeheure Dynamik und eine ungeheure Bewegung. Aber wie der Markt letztendlich wirklich reagieren wird – die volle Breite des Marktes und nicht nur einige wesentliche, treibende Kräfte –, das wird erst die Wirklichkeit zeigen. Wir haben ja schon oft die Differenz zwischen Wunsch und Wirklichkeit erlebt. Unser Wunsch ist ein gemeinsamer, aber wir werden sehen, welche Antwort die Zeit geben wird.

Leider ist es uns nicht gelungen, die Frage der Koexistenz zu klären. Es ist schon gesagt worden, dass eine Übertragungsmöglichkeit über viele Kilometer besteht. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass teilweise ein geordnetes Nebeneinander faktisch nicht möglich ist, und wenn es faktisch nicht möglich ist, ist es auch relativ schwer zu regeln.

Offen sind auch Fragen der Haftung. Ich verweise insbesondere auf Punkte der unver­schuldeten Verunreinigung und auf nicht zuordenbare Verunreinigungen. Wo sie zuordenbar sind und wo das Nachbarschaftsrecht greift, sehe ich am ehesten die Möglichkeit, faire Regelungen beziehungsweise auch durchsetzbare und realisierbare Regelungen zu machen. Wo sie aber nicht zuordenbar und unverschuldet sind, ist dies deutlich schwieriger.

 


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