Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 87

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österreichischen Zuschnitts und andererseits aber natürlich auch die Rolle, die Franz Fiedler genau vor diesem Hintergrund, jedenfalls aus meiner Sicht, gespielt hat, herauszustreichen.

Die Aufgaben des Rechnungshofes sind ja wesentlich vielfältiger, als viele – vielleicht sogar auch der eine oder die andere hier im Hohen Haus – glauben. Es gehören dazu nicht nur die Gebarungsüberprüfungen der öffentlichen Wirtschaft, der Verwaltung, der politischen Exekutive, sondern das auch zunächst einmal über sehr, sehr viele Gebietskörperschaften verteilt – eigentlich über alle, die wir haben, also Bund, Länder und Gemeinden; das wird hier in diesem Haus ja manchmal vergessen –, und mittlerweile, nach der Novelle, auch die gesetzlichen und beruflichen Interessen­vertretungen; weiters die Verfassung der Bundesrechnungsabschlüsse, die Einkom­menserhebungen und der Einkommensbericht – auch wenn Sie mit manchen dieser Tätigkeiten gar nicht immer Freude haben, weil wir ja gemeinsam der Ansicht sind, dass diese Aufgaben woanders besser loziert wären –, die Begutachtung von neuen Rechtsvorschriften – wie gehabt –, nicht zuletzt die Kontrolle der Gebarung mit EU-Mitteln – ein großes und immer größer werdendes jüngeres Aufgabenfeld.

Die Sonderaufgaben des Rechnungshofpräsidenten: Offenlegung nach dem Unverein­barkeitsgesetz, Selbiges nach dem Parteiengesetz, Mitwirkung bei der Begründung von Finanzschulden, Kundmachungen verschiedener Art in Anpassungsfaktoren.

Nüchtern gesprochen, Herr Dr. Fiedler: Sie haben diese Aufgaben für den Rechnungs­hof überall übernommen, und mein Eindruck ist, dass Sie alle diese Aufgaben überall und im Großen und Ganzen und im Wesentlichen zu allergrößter Zufriedenheit des Parlaments – ich sage das deshalb, weil es ja immer ein bisschen eigenartig heißt, aber so lautet eben die Bezeichnung: der Rechnungshof ist „ein Organ des Parla­ments“; aber ich meine, in diesem Fall über alle Fraktionen hinweg urteilen zu dürfen –, also zur größten Zufriedenheit des Auftraggebers gelöst haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ, der ÖVP und der Freiheitlichen.)

Allein dafür gebührt schon große Anerkennung!

Ganz etwas anderes ist die Fragestellung: Was kann oder was macht ein Präsident mit dieser Amtsfülle, mit den gesetzlichen und verfassungsmäßig vorgegebenen Möglich­keiten, Rechten und Pflichten? – Der eine Aspekt, den ich hier herausheben möchte, der Sie vor allem auch von allen Vorgängern abgehoben hat und der wirklich eine Veränderung gebracht hat, die meines Erachtens besonders würdigenswert ist, ist die neue öffentliche Rolle des Rechnungshofs.

Warum halte ich das in einer parlamentarischen Demokratie unseres Zuschnitts für so wichtig? – Die Kontrolle – und da geht es nicht nur um die bloße Gebarungs­über­prüfung und um die Effizienz der Verwaltung, sondern überhaupt um das Wechselspiel von Kontrolleinrichtungen, meinetwegen des Parlaments, und in vielen Fragen eben in enger Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof, gegenüber der Exekutive – ist ohne Transparenz ja gar nicht vorstellbar! Und wir dürfen uns darüber hinaus schon einmal auch gemeinsam hier – wie soll ich sagen? – freuen, oder das zumindest einmal als Leistung des Parlaments, als Gesetzgeber selber nämlich, auch anerkennen, dass wir in Österreich, wie ich glaube, ein System haben, in welchem der Rechnungshof als Organ des Parlaments verankert ist – mit Möglichkeiten des öffentlichen Auftritts, mit Außenvertretungsfunktionen, die dann eben, und deshalb gehört es hier besonders erwähnt, der Präsident, und fast ausschließlich der Präsident, wahrzunehmen hat.

Ich halte es für ganz essentiell für das Funktionieren und für einen, wenn man so will, gelungenen Ablauf einer demokratischen Kontrolle, einer parlamentarischen Demo­kratie an sich über weitere Perspektiven, über weitere Zeitabläufe hinweg, dass dieses


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