Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 88

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Wechselspiel zugelassen wird, gewollt wird, akzeptiert wird über alle Kräfte des Hauses hinweg.

Und das muss dann auch noch ausgefüllt werden. Es ist zwar nicht nur der Rechnungshof, der dies zu bewerkstelligen hat, aber der Rechnungshof hat in Österreich und in unserem Verfassungssystem eigentlich eine herausragende Rolle, wenn man das mit der Implementierung und Systematisierung von Rechnungshöfen in anderen, durchaus vergleichbaren Ländern vergleicht. Also hat die Aufgabe des Rech­nungshofpräsidenten hier einen ganz besonderen Stellenwert, und gerade wieder, wie ich meine, vor dem Hintergrund der öffentlichen Repräsentanz. Und Öffentlichkeit heißt in diesem Zusammenhang natürlich auch: die Vertretung des Rechnungshofs hier im Hohen Haus – einerseits im Ausschuss, andererseits im Plenum –, den Medien gegen­über und überhaupt, über die Vermittlung der Medien, der allgemeinen Öffentlichkeit – wenn man so will: dem Souverän – gegenüber.

Und auch wenn der Rechnungshof als Organ des Parlaments verfasst ist, ist es, glaube ich, nützlich und sinnvoll, dass er auch gegenüber dem Parlament eine gewisse eigenständige, geradezu emanzipierte Rolle eingenommen hat. Das war früher nicht so. Das ist eben das Neue: Das hat Fiedler bewerkstelligt, eingeführt, lange aufgebaut. Als Sie, Herr Präsident Fiedler, das Amt übernommen haben, war von dem gar nichts zu sehen. Es wurde mit wenigen Mitteln, Ressourcen – Menschen natürlich – so etwas Ähnliches wie ein kleines Öffentlichkeitsreferat geschaffen.

Ich bin der Meinung, dass das eine ganz herausragende Leistung war – und im Übri­gen natürlich auch so beibehalten werden soll –, weil es nämlich dazu führt, dass die Aufgaben des Rechnungshofes, die er übernimmt, entsprechende zusätzliche Bedeu­tung gewinnen. Und das haben Sie, Herr Präsident, nicht nur eingeleitet, sondern das haben Sie dann selbst auch entsprechend ausgefüllt – auch wenn es dann hier im Haus, manchmal sogar unserer Fraktion, nicht immer gepasst hat, was Sie da dann befundet haben, was Sie kritisiert haben, wie Sie manche Gegenäußerung wiederum bewertet haben und wie Sie Ihr Gesamturteil gebildet haben. Aber das ist es eben, was aus meiner Sicht so hervorstreichenswert ist: dass Sie diesen Freiraum, den die österreichischen Gesetze zulassen – und den vielleicht ein weiser Gesetzgeber sogar so wollte –, genau ausgeleuchtet haben und entsprechend verantwortungsvoll und letztlich doch zurückhaltend beschritten haben – zum Nutzen des Ganzen. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Dr. Rasinger.)

Es war eben die ausgewogene Amtsführung, und es ist auch Ihre Vermittlungskunst sehr wohl zu kritisieren, das auch den Ministerien oder der Regierung als Ganzes so zu vermitteln, dass auch relativ rasch Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet werden können, denn hier liegt ja im Übrigen die allergrößte Wirkung des Rechnungshofes: sowohl ex post, dass etwas verbessert wird, aber noch viel mehr ex ante, dass nämlich viele Dinge überhaupt erst gar nicht einreißen, weil man weiß, dass es erstens den Rechnungshof gibt, dass er zweitens diese verfassungsmäßige Stellung hat, wie er sie hat, die ihm drittens diese Freiräume einräumt, und dass wir viertens einen Präsiden­ten haben, der das eben genau so ausfüllt, dass das diese Wirkungen zeitigt. Und das ist meiner Meinung nach das große Verdienst von Franz Fiedler. Da hat er sich von den Vorgängern abgehoben, und da ist etwas Neues entstanden, das meines Erach­tens natürlich auch beibehalten werden soll. Davor habe ich den allergrößten Respekt: dass Sie das mit diesen kleinen Mitteln, die Ihnen für diese Sache zur Verfügung gestanden sind, so gelöst haben – im Interesse des Ganzen! (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ und der ÖVP.)

Ich glaube, dass die öffentliche Sache an sich in der Demokratie eben bestimmte Abläufe braucht. Und deshalb meine ich auch, dass vieles an den Vorgängen rund um den Rechnungshof da oder dort vielleicht durchaus noch öffentlicher und transparenter


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