Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 92

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In diesem Zusammenhang denke ich zum Beispiel daran, dass die Frist für Stellung­nahmen der einzelnen Institutionen, die der Rechnungshof einer Prüfung unterzogen hat, derzeit drei Monate beträgt. Das ist meines Erachtens – und ich glaube, auch Experten sind dieser Meinung – eine relativ lange Frist, und sicherlich wäre es ohne weiteres möglich, diese Frist zu verkürzen. Das ist eine verfas­sungsmäßig festgelegte Frist, und wenn wir diese verkürzen würden – ich sage jetzt: nur auf ein Drittel, auf einen Monat etwa –, dann wäre es de facto möglich, innerhalb von zwei Monaten einen Endbericht hier im Parlament zu haben, diesen im Ausschuss vorgelegt zu bekommen, und dadurch würde natürlich die wertvolle Arbeit des Rechnungshofes noch viel wirksamer, weil so Themen beziehungsweise Berichte dann schneller in der Öffentlichkeit diskutiert werden könnten und es so auch rascher zu Verbesserungen kommen würde.

Ein solch konzentrierter Fristenablauf würde die MitarbeiterInnen im Rechnungshof beileibe nicht überfordern, treffen diese doch jetzt schon alle Vorbereitungen, um fristgerecht fertig zu werden. Nur: Diese Drei-Monats-Frist bei den zu überprüfenden Institutionen ist doch eine etwas antiquierte Angelegenheit, die im Sinne eines moder­nen parlamentarischen Kontrollinstruments bei der Debatte über die Bundesverfassung im Österreich-Konvent diskutiert werden müsste.

Ich möchte Ihnen, Herr Präsident Fiedler, aber nicht nur eine Anregung für Ihre weitere Tätigkeit mitgeben, sondern noch einmal auf Ihre – jetzt fast schon vergangene – Tätigkeit zu sprechen kommen und hier eine Stilprobe von Ihnen aus dem Exemplar des Tätigkeitsberichtes des Verwaltungsjahrs 2002 zu Gehör bringen.

Mir persönlich – das ist auch eine etwas ironische Herangehensweise meinerseits – und auch Ihnen persönlich, Herr Präsident Fiedler, liegt sicherlich auch der Personen­verkehr am Herzen, wahrscheinlich allen hier. Gewisse Vertreter einer gewissen Partei haben ja auch noch personelle Beziehungen zum Personenverkehr der Österreichi­schen Bundesbahnen. Da gibt es personelle Konstellationen, die durchaus rechnungs­hofrelevant sein könnten; sagen wir es einmal so.

Deshalb mein Zitat aus diesem Bereich, wo Sie, Herr Präsident Fiedler, vermerken:

„Die gegenwärtig zwölf Verkehrsverbünde sind durch ein unzweckmäßiges und unwirtschaftliches Finanzierungs- und Abrechnungssystem gekennzeichnet, dessen Reformbedarf außer Streit steht.“ – Zitatende.

Herr Präsident Fiedler, Sie haben sicherlich Recht; Sie führen das ja auch in Details an. Da einzuhaken, wäre eine dringende Aufgabe von uns als gesetzgebende Instanz beziehungsweise auch von Ihnen, Herr Staatssekretär Finz, sozusagen als Exekutiv­instanz, die für die Legistik verantwortlich ist und vor allem im Finanzwesen die Verantwortung für eine bessere, eine perfekte Legistik trägt.

Uns allen ist ja wohl durch regen Zugverkehr und durch häufige Fahrten – hoffentlich mit den ÖBB – die Kundenorientierung ein Anliegen. Dazu auch eine Stilprobe Fiedler – ich zitiere –:

„Umfrageergebnissen zufolge sind für die Fahrgäste ‚Soft-Facts’ im Schienenverkehr, wie Sauberkeit und Kundendienstorientierung, von besonderer Bedeutung. Dabei wurden in den letzten zehn Jahren jedoch nur geringfügige Fortschritte erzielt.“ – Zitatende.

Wenn man mit den Menschen in den Zügen spricht, so hört man immer wieder: Es wurde eingespart, und zwar wurde massiv eingespart beim Reinigungspersonal; Fremdvergaben sind erfolgt, und teilweise ist es wirklich unzumutbar, dass in Waggons gar keine Toiletten zur Verfügung stehen, weil diese aus „sanitären Gründen“ gesperrt wurden.

 


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