sichergestellt, andererseits über eine zusätzliche Vereinbarung der Fraktionen, der auch die SPÖ zugestimmt hat, in der festgehalten wird, dass es im Einvernehmen aller Fraktionen ist, dass diese nationalen Strategien regelmäßig dem Parlament zugeleitet und auch diskutiert werden sollen.
Das ist für uns auch insofern eine zentrale Frage, als in Österreich die so genannte Awareness, die Aufmerksamkeit in Richtung Forschung extrem gering ist, wenn man das mit dem europäischen Schnitt vergleicht. Das ist auch mit Zahlen belegt. Wir halten es für sehr notwendig, dass eben diese Awareness, diese Aufmerksamkeit, auch diese Wertschätzung der Forschung in der Öffentlichkeit steigt, und dazu braucht es einfach auch mehr öffentliche Diskussion, und diese scheint uns doch zumindest verbessert, wenn auch noch nicht ausreichend gewährleistet. Damit ist zumindest einmal ein erster Schritt gemacht worden.
Ein Punkt noch, weil das in einer Aussendung angesprochen wurde: Wir haben uns dafür eingesetzt, dass diese Diskussion nicht nur im Wissenschaftsausschuss geführt wird, sondern unter Beiziehung von Mitgliedern auch des Wirtschafts- und des Industrieausschusses, weil wir es eben für sehr notwendig halten, dass auch die Abgeordneten aus dem Wirtschafts- und Industriebereich diese Debatte mit führen und auch mit entscheiden und das nicht allein im Wissenschaftsbereich bleibt – wenn wir auch glauben, dass wesentliche Bereiche, gerade auch der Grundlagenforschung, ebendort angesiedelt sein müssen.
Ein zweiter wichtiger Bereich, der mich ganz besonders freut – er ist jetzt schon zwei, drei Mal so ganz nebenbei angeklungen –, ist die Frage der Repräsentanz von Frauen in dieser neuen Gesellschaft. Ich habe bereits mehrmals angesprochen, dass es im Forschungsbereich ganz offensichtlich für Frauen besonders schwierig ist, an die Spitze zu kommen. Forscherinnen haben in den diversen Institutionen offenbar wenig Möglichkeiten, wirklich in leitende Positionen zu kommen.
Jetzt ist es natürlich schwierig, so etwas in einem Gesetz zu verankern, wo es noch dazu um eine GesmbH geht. Aber ich bin doch einigermaßen erfreut darüber – und ich möchte auch den BeamtInnen in beiden Ministerien, die sich bemüht haben, da eine Formulierung zu finden, an dieser Stelle danken –, dass jetzt auch im Gesetz festgelegt ist, dass „bei der Bestellung der Organe und Beiräte“ „der Frage eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses besondere Beachtung zu schenken“ ist. – Das klingt zwar zunächst einmal sehr allgemein, es ist aber das erste Mal, dass das in dieser Form in einem Gesetz festgelegt worden ist, und es handelt sich in diesem Sinn um einen Präzedenzfall, den man, glaube ich, nicht hoch genug loben kann. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Dr. Einem.)
Ein dritter Punkt ist die Frage des Aufsichtsrates, der natürlich auch im Zusammenhang mit den Diskussionen mit der SPÖ-Fraktion ein wesentlicher Punkt war. Es ist ja nicht so, man kann ja nicht so tun, als ob der Aufsichtsrat so irgendwie quasi „überinteressenmäßig“ organisiert wäre. Tatsächlich ist es so, dass während der Begutachtungsfrist zwei zusätzliche Vertreter – Vertreter nehme ich einmal an; vielleicht jetzt doch eine Vertreterin – aus dem wirtschaftsnahen Bereich beziehungsweise aus dem Unternehmensbereich dazugekommen sind. Wir waren grundsätzlich nicht der Meinung, dass dieses Gremium sozialpartnerschaftlich besetzt werden muss. Aber wenn man auf der einen Seite sagt, da kommen jetzt die WKÖ und vor allem auch noch die IV hinein, dann verstehe ich auch die SPÖ-Fraktion beziehungsweise haben wir dann auch mit vertreten, dass zumindest auch ein Vertreter oder eine Vertreterin der Arbeiterkammer mit Stimmrecht in diesem Gremium sitzen muss. Das wenigstens ist jetzt gelungen, und ich halte das in Anbetracht dessen, was da vorher in der Begutachtungsfrist alles passiert ist, zumindest für ein Erfordernis, das erfüllt worden ist, womit wir einmal leben können.
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