Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 208

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Jüngste Pressemeldungen gehen davon aus, dass die Britische Armee ihre bereits bestellten Eurofighter-Kontingente aufgrund technischer Beanstandungen nicht aus­nutzen wird, sondern im Gegenteil, Kampfjets verkaufen wird. Unter möglichen Käuferländern scheint auch die Republik Österreich auf. Wurden anfangs ent­sprechende Verhandlungen verleugnet, ist nunmehr klar, dass seitens der Republik Österreich Vertreter mit der entsprechenden Informationsbeschaffung beauftragt wurden.

Immer wieder berichten internationale Medien, zuletzt der Evening-Standard vom 25. Mai 2004 über technische Mängel des Eurofighter „Typhoon“: Das Kampfflugzeug wird im bodennahen Bereich oder bei Schlechtwetter nur von zwei Piloten geflogen werden können, weil gewisse Systeme die Bodenannäherung nicht anzeigten oder ganz abschalteten „mit katastrophalen Folgen“.

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ Nr. 104 vom 5.5.2004 berichtet, dass es der deutschen Bundesregierung gelungen sei, einen Nachlass für die bereits bestellten Abfangjäger der Type Eurofighter Typhoon in Höhe von 200 Millionen Euro auszu­handeln. Somit erwirbt die deutsche Bundesregierung den Eurofighter zum Stückpreis von 65 Millionen Euro, während die österreichische Regierung für ein Flugzeug desselben Typs 112,5 Millionen Euro bezahlt.

Ebenso weisen die jüngsten Erkenntnisse des Rechnungshofes erhebliche Mängel im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Beschaffung von 24 Kampfflugzeugen nach:

Musskriterien wurden in Sollkriterien ohne nachvollziehbare Begründung umgewandelt;

neue Entscheidungskriterien wurden ohne nachvollziehbare Dokumentation in das bereits laufende Vergabeverfahren einbezogen;

die Kostendarstellung im Zuge des Ministerratsvortrages zur Typenentscheidung wurde unrichtig wiedergegeben;

Akten hinsichtlich eines anders lautenden Ministerratsvortrages, die einen anderen Bieter begünstigten, waren im Zuge der Rechnungshofprüfung nicht auffindbar;

die Beurteilung der Gegengeschäfte erschien als nicht nachvollziehbar, ebenso eine entsprechende Kommunikation zwischen den BMLV und dem BMWA;

es erfolgte keine Überprüfung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des angebotenen Kampfflugzeuges des Typs Eurofighter.

Erhebliche Zweifel bestehen an der Einhaltung des Liefertermins sowie der grundsätzlichen Einsatzfähigkeit des ausgewählten Flugzeugtyps. Dem gegenüber stehen exorbitant hohe Lebenszykluskosten.

Auffällig ist, dass die Prüfung des Rechnungshofes für ein Kaufvorhaben von 24 Abfangjägern durchgeführt wurde, durch die österreichische Bundesregierung aber 18 Geräte angekauft werden. Der Rechnungshof gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass eine Verringerung der laut Angebotseinholung und Bewertung vorge­gebenen Stückzahl von 24 Kampfflugzeugen eine Neuausschreibung erforderlich machen würde, wenn durch die Verringerung der Stückzahl die Bieterreihung geändert würde.

Ging der Ministerratsvortrag von 1,791 Milliarden Euro für 24 einsitzige Flugzeuge aus, so erhöhten sich diese Kosten auf einen zu erwartenden Beschaffungspreis von rund


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