Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 209

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2,767 Milliarden Euro. Darin noch nicht enthalten sind die Ausgaben für die Adaptierung der fliegerischen Infrastruktur, des Radars, des Funks usw.

In der Rechnungshofausschuss-Sitzung am 27.4.2004 wurde mit RH-Präsidenten Dr. Fiedler dieser Bericht des Rechnungshofes über die Typenentscheidung und die Gegengeschäftsangebote im Zuge der Beschaffung von Luftraumüberwachungs­flugzeugen erörtert. Diesbezüglich stellte Präsident Dr. Fiedler klar, dass in keiner Form die von BK Schüssel propagierte Wirtschaftsplattform vorgefunden wurde. Der Rechnungshofpräsident hielt dazu fest: „Eine Wirtschaftsplattform ist mir nach wie vor nicht untergekommen“.

Wesentliche Kritik äußerte Präsident Fiedler an den verschiedenen Zahlungsvarianten: Für den Rechnungshof blieb völlig unklar, ab wann eine Zahlungsvariante von 18 Halbjahresraten als prioritär bewertet wurde und warum. Daraus ergibt sich, dass der Kaufpreis von 1,79 Milliarden Euro, der als Grundlage für den Minister­ratsbeschluss vom 2.7.2002 diente, „irreal ist und wesentlich höher liegen müsste“ (Präsident Fiedler). Für den RH-Präsidenten wurde dadurch der Eindruck einer Barzahung erweckt, tatsächlich war die Finanzierung aber im Zeitpunkt des Minis­terratsbeschlusses völlig offen. Der tatsächliche Preis von rund 2,7 Milliarden Euro musste aber bei der Ministerratsentscheidung hinlänglich bekannt sein. Die Gründe für die Heranziehung einer Zahlungsvariante mittels 18 Halbjahresraten war für den Rechnungshof auch formal nicht nachvollziehbar. Laut Präsident Fiedler ist ein entsprechendes Schriftstück, mit dem erstmals eine derartige Variante als prioritär betrachtet wurde, mit 24. Juni 2002 datiert.

Durch den Rechnungshof wurden bisher nur die Vorgänge bis zum Ministerrats­beschluss vom 2. Juli 2002 geprüft, eine Prüfung hinsichtlich der Reduktion der Abfangjägeranzahl bis hin zur Vertragsunterzeichnung ist anhängig. Mögliche Parteien­finanzierungen bzw. Geldflüsse (sogenannte „wirtschaftliche Interessen“) außerhalb des Ausschreibungsprozesses konnten seitens des Rechnungshofes keiner Kontrolle unterzogen werden.

Aus der Rechnungshofkritik ergibt sich klar, dass die Regierung trotz Kenntnis eines wesentlich höheren Preises am 2. Juli 2002 eine Ministerratsentscheidung auf Basis von falschen Preiskalkulationen herbeigeführt hat. Ebenso haben sich sämtliche Ankündigungen von Bundeskanzler Schüssel hinsichtlich der Finanzierung der Abfang­jäger über eine Wirtschaftsplattform als nicht haltbar herausgestellt.

Aus all den genannten Fakten und Darstellungen ist die sofortige Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und ein sofortiger Stopp der laufenden Abfangjäger­beschaffung geboten.

Unter einem verlangen die unterzeichneten Abgeordneten gem. § 33 Abs. 2 GOG die Abhaltung einer kurzen Debatte über diesen Antrag.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.

Gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser Debatte 5 Minuten, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemel­de­ten Staatssekretären/Staatssekretärinnen sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

 


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