vor allem aber ein Erfolg für Europa, meine
Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Sie haben gefragt, Herr Kollege Öllinger, Herr Kollege Van der Bellen, auch in der letzten Diskussion, auch Gusenbauer: Wo sind denn die Verbesserungen, die nun in der neuen Europäischen Verfassung grundgelegt sind?
Ich möchte Ihnen einige Beispiele nennen, weil es für die Bürgerinnen und Bürger auch wichtig ist, diese konkrete Seite zu kennen. Es geht da nicht um eine Frage von einigen Verfassungsjuristen, sondern es geht um eine zutiefst politische Frage, bei welcher es darum geht, wie das Zusammenleben auf diesem Kontinent für alle Menschen in Zukunft gestalten wird.
Erstens: Ich denke, dass die auf Basis des Konvents erstellte und nun vorliegende verbesserte Verfassung das gleiche Recht für alle Mitgliedstaaten garantiert. Unabhängig davon, ob es sich um kleinere, mittlere oder größere Staaten handelt: Alle Staaten sind in dieser Europäischen Union gleichberechtigt. Das ist für uns eine sehr, sehr wichtige Frage – daher ja: Dieser neue Vorschlag der Kommissionszusammensetzung auch nach 2014 sichert diese Gleichberechtigung aller Staaten.
Zweitens: Die Frage der Subsidiarität und der Bürgernähe. Für uns etwa hier im Hohen Haus, für den Nationalrat, aber auch, denke ich, für den Bundesrat ist etwa die Klagslegitimation dann, wenn wir meinen, das Subsidiaritätsprinzip sei verletzt, eine ganz entscheidende Frage für die demokratischen Spielregeln in der Europäischen Union. Unsere Rechte sind gestärkt, genauso wie das Recht des Europäischen Parlaments etwa im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt.
Oder etwa: Die klare Kompetenzverteilung ist eine wichtige Perspektive für uns alle und für die BürgerInnen, etwa die schon angesprochene Initiativmöglichkeit eines europäischen Volksbegehrens – etwas Neues, das es bisher nicht gegeben hat.
Drittens: Ich denke, diese neue Verfassung wird ein gestärktes Europa bringen. Denken Sie nur etwa an die klaren Führungsstrukturen, die die Europäische Union mit dieser neuen Verfassung hat, aber auch an die klaren Spielregeln für Entscheidungen: Es wird mehr Mehrheitsentscheidungen geben, aber in einer Art und Weise, die gewährleistet, dass die demokratische Balance innerhalb der Europäischen Union – das ist gerade aus der Sicht eines kleinen Landes wichtig – nicht nur durchaus in Ordnung ist, sondern unseren Interessen entgegenkommt.
Es ist – viertens – ein sozialeres Europa, das mit dieser neuen Verfassung begründet wird. Denken Sie nur etwa an die Verankerung der sozialen Marktwirtschaft, die Verankerung des sozialen Dialoges, der Sozialpartner in der Europäischen Union. Das ist etwas, was völlig neu ist. Das Österreich-Modell der Sozialpartnerschaft, wenn Sie so wollen, wurde auf Europa übertragen – gut und richtig –, genauso wie die Verankerung der Grundrechte oder etwa auch die Zielsetzung der Vollbeschäftigung und die Sozialklausel als horizontale Verpflichtung (Abg. Dr. Einem: Für „hohe Beschäftigung“!), dass alle Entscheidungen, die Europa trifft, nach diesem Maßstab der Sozialklausel bewertet werden müssen.
Selbstverständlich – und das ist der fünfte Punkt, meine Damen und Herren – bringt diese Verfassung jene Sensibilität – und auch hier danke und Gratulation an unseren Bundeskanzler! –, dass auf wichtige österreichische Anliegen Rücksicht genommen worden ist. Ich sage Ihnen ganz offen: Das ist kein „Kantönli-Geist“, nein, sondern das ist das legitime Interesse eines Landes, für seine Bürgerinnen und Bürger in Europa die Interessen im wohl gemeinten Sinne durchzusetzen (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen), etwa in der Daseinsvorsorge, etwa in der Sicherung unserer Wasserreserven, etwa in der Frage der Bergregionen – ein Lebensanliegen für