Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 77

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das, was nach Auskunft von Zeugen bei gerichtlichen Aussagen in dem Plastiksackerl war, nicht gegeben. Nichts davon ist wahr, weil es kein Plastiksackerl, weil es keine 5 Millionen Schilling, weil es keine illegale Parteienfinanzierung der Freiheitlichen Par­tei geben darf. Nur dann, wenn es kein Plastiksackerl gibt, wenn es keine 5 Millionen Schilling gibt und wenn es keine illegale Parteifinanzierung der Freiheitlichen Partei durch Herrn Dr. Moser gegeben hat, kann er Rechnungshofpräsident werden, und deswegen gibt es für Sie real existente Plastiksackerl einfach nicht. (Abg. Scheibner: Wir sind in einem Rechtsstaat! Da müssen Sie etwas beweisen, nicht umgekehrt!) Ich behaupte: Ein Plastiksackerl ist ein Plastiksackerl, eine illegale Parteienfinanzierung ist eine illegale Parteienfinanzierung, und ein ungeeigneter Kandidat für die Funktion des Präsidenten des Rechnungshofes ist auch für Mehrheitsfraktionen in diesem Hohen Hause ein ungeeigneter Kandidat! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Der BILLA wird mit dem Pilz keine Freude haben!)

Die Vorwürfe gegen Herrn Dr. Moser stammen nicht von uns und sind nicht Erfindun­gen der Opposition. Wissen Sie, wann der Name Dr. Moser das erste Mal im Zusam­menhang mit illegaler Parteienfinanzierung aufgetaucht ist? – Im Bericht der Wirt­schaftspolizei über die Spitzelaffäre. Da werden die ersten Zeugeneinvernahmen wie­dergegeben, und da wird darauf hingewiesen, dass es vom persönlichen Sekretär von Dr. Haider eine telefonische Intervention gegeben habe, kein Wort mehr über diese 5 Millionen zu reden und das einfach zu leugnen. Trotzdem hat der, der angerufen worden ist, nämlich der persönliche Chauffeur von Herrn Dr. Haider, vor der Wirt­schaftspolizei unter Wahrheitspflicht ausgesagt. Diese Aussage liegt Ihnen, liegt uns, liegt vielen vor. Sie ist öffentlich diskutiert worden. Jemand hat hier, ohne irgendeinen Vorteil erwarten zu können, unter anderem Herrn Dr. Moser schwer belastet. Es ist nicht damit getan, dass Sie sagen, Sie nehmen das einfach nicht zur Kenntnis. (Abg. Scheibner: Es geht um den Rechtsstaat! Ist untersucht worden, ist etwas herausge­kommen? – Darum geht es!) Es geht nicht um Sie, es geht nicht um die Regierungs­mehrheit, es geht nicht um die persönliche Zukunft von Herrn Dr. Moser, sondern es geht um das Ansehen und die Integrität einer der wichtigsten Einrichtungen dieser Republik und eines der wichtigsten Instrumente des österreichischen Nationalrates. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie dem Rechnungshof diesen Respekt und diese Sorgfalt im Umgang mit seinem Ansehen zukommen lassen, die sich die Beamten und Beamtin­nen dort und letzten Endes auch der Nationalrat als sein Auftraggeber verdienen. (Bei­fall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Dr. Moser hat seine Probleme nicht, weil er irgendetwas getan hat – und das sage ich ganz offen an dieser Stelle –, was ein schwerer Verstoß gegen das Strafrecht wäre, sonst würde er sich wahrscheinlich trotz Böhmdorfer und trotz anderer vor Gericht ver­antworten müssen, sondern Dr. Moser hat ein Schlupfloch ausgenützt. Das ist rein strafrechtlich gesehen sein gutes Recht. Als Klubdirektor der FPÖ und als einer der Experten für freiheitliche Parteienfinanzierungen in der Grauzone, um das sehr, sehr vorsichtig zu formulieren, wusste er sehr genau, dass im Gegensatz zur Bundesrepub­lik Deutschland das österreichische Gesetz über Parteienfinanzierung ein großes Schlupfloch hat. Es gibt nämlich für illegale Parteienfinanzierung keine Strafbestim­mung.

Wer das in Deutschland tut, was Herr Dr. Moser mit Herrn Dr. Haider und anderen ganz offensichtlich getan hat – zumindest steht er im Verdacht, es getan zu haben –, der hätte auf jeden Fall mit Konsequenzen zu rechnen, denn das ist in der Bundesre­publik Deutschland strafbar und wäre ein Grund für ein Gerichtsverfahren. – Bei uns gibt es dafür keine Strafbestimmung. (Abg. Neudeck: Die Grünen werden das schon ändern!) Also sagt der Staatsanwalt im schlimmsten Fall: Ja, das ist wirklich nicht in Ordnung, das widerspricht auch dem Gesetz, aber es tut mir Leid, mangels Strafbe­stimmung kann ich diesen Fall nicht verfolgen!

 


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