das, was nach Auskunft von Zeugen bei gerichtlichen Aussagen in dem Plastiksackerl war, nicht gegeben. Nichts davon ist wahr, weil es kein Plastiksackerl, weil es keine 5 Millionen Schilling, weil es keine illegale Parteienfinanzierung der Freiheitlichen Partei geben darf. Nur dann, wenn es kein Plastiksackerl gibt, wenn es keine 5 Millionen Schilling gibt und wenn es keine illegale Parteifinanzierung der Freiheitlichen Partei durch Herrn Dr. Moser gegeben hat, kann er Rechnungshofpräsident werden, und deswegen gibt es für Sie real existente Plastiksackerl einfach nicht. (Abg. Scheibner: Wir sind in einem Rechtsstaat! Da müssen Sie etwas beweisen, nicht umgekehrt!) Ich behaupte: Ein Plastiksackerl ist ein Plastiksackerl, eine illegale Parteienfinanzierung ist eine illegale Parteienfinanzierung, und ein ungeeigneter Kandidat für die Funktion des Präsidenten des Rechnungshofes ist auch für Mehrheitsfraktionen in diesem Hohen Hause ein ungeeigneter Kandidat! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Der BILLA wird mit dem Pilz keine Freude haben!)
Die Vorwürfe gegen Herrn Dr. Moser stammen nicht von uns und sind nicht Erfindungen der Opposition. Wissen Sie, wann der Name Dr. Moser das erste Mal im Zusammenhang mit illegaler Parteienfinanzierung aufgetaucht ist? – Im Bericht der Wirtschaftspolizei über die Spitzelaffäre. Da werden die ersten Zeugeneinvernahmen wiedergegeben, und da wird darauf hingewiesen, dass es vom persönlichen Sekretär von Dr. Haider eine telefonische Intervention gegeben habe, kein Wort mehr über diese 5 Millionen zu reden und das einfach zu leugnen. Trotzdem hat der, der angerufen worden ist, nämlich der persönliche Chauffeur von Herrn Dr. Haider, vor der Wirtschaftspolizei unter Wahrheitspflicht ausgesagt. Diese Aussage liegt Ihnen, liegt uns, liegt vielen vor. Sie ist öffentlich diskutiert worden. Jemand hat hier, ohne irgendeinen Vorteil erwarten zu können, unter anderem Herrn Dr. Moser schwer belastet. Es ist nicht damit getan, dass Sie sagen, Sie nehmen das einfach nicht zur Kenntnis. (Abg. Scheibner: Es geht um den Rechtsstaat! Ist untersucht worden, ist etwas herausgekommen? – Darum geht es!) Es geht nicht um Sie, es geht nicht um die Regierungsmehrheit, es geht nicht um die persönliche Zukunft von Herrn Dr. Moser, sondern es geht um das Ansehen und die Integrität einer der wichtigsten Einrichtungen dieser Republik und eines der wichtigsten Instrumente des österreichischen Nationalrates. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie dem Rechnungshof diesen Respekt und diese Sorgfalt im Umgang mit seinem Ansehen zukommen lassen, die sich die Beamten und Beamtinnen dort und letzten Endes auch der Nationalrat als sein Auftraggeber verdienen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Herr Dr. Moser hat seine Probleme nicht, weil er irgendetwas getan hat – und das sage ich ganz offen an dieser Stelle –, was ein schwerer Verstoß gegen das Strafrecht wäre, sonst würde er sich wahrscheinlich trotz Böhmdorfer und trotz anderer vor Gericht verantworten müssen, sondern Dr. Moser hat ein Schlupfloch ausgenützt. Das ist rein strafrechtlich gesehen sein gutes Recht. Als Klubdirektor der FPÖ und als einer der Experten für freiheitliche Parteienfinanzierungen in der Grauzone, um das sehr, sehr vorsichtig zu formulieren, wusste er sehr genau, dass im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland das österreichische Gesetz über Parteienfinanzierung ein großes Schlupfloch hat. Es gibt nämlich für illegale Parteienfinanzierung keine Strafbestimmung.
Wer das in Deutschland tut, was Herr Dr. Moser mit Herrn Dr. Haider und anderen ganz offensichtlich getan hat – zumindest steht er im Verdacht, es getan zu haben –, der hätte auf jeden Fall mit Konsequenzen zu rechnen, denn das ist in der Bundesrepublik Deutschland strafbar und wäre ein Grund für ein Gerichtsverfahren. – Bei uns gibt es dafür keine Strafbestimmung. (Abg. Neudeck: Die Grünen werden das schon ändern!) Also sagt der Staatsanwalt im schlimmsten Fall: Ja, das ist wirklich nicht in Ordnung, das widerspricht auch dem Gesetz, aber es tut mir Leid, mangels Strafbestimmung kann ich diesen Fall nicht verfolgen!