9.29
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich schließe mich der Meinung meiner Vorredner an, die gemeint haben, dass wir trotz unserer Betroffenheit unsere Aufgaben heute hier wahrzunehmen haben.
Mit dem Umweltmanagementgesetz haben wir seit 2001 ein Gesetz, das den Unternehmen die Möglichkeit gibt, auf freiwilliger Basis Umweltschutzmaßnahmen zu ergreifen. Und gerade diese Freiwilligkeit ist es, die dieses Gesetz auszeichnet. Immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer in unserem Land erkennen, dass wirtschaftliche Interessen einerseits und Umweltschutz andererseits sich durchaus ergänzen können und es sich bei dieser freiwilligen Zertifizierung um ein sehr attraktives und modernes Instrument handelt. Im Juni 2004 waren es immerhin 266 Betriebe, die sich registrieren haben lassen und sich den höheren Anforderungen des EMAS-Programmes gestellt haben. Diese Betriebe haben erkannt, dass es sich auszahlt, selbst Verantwortung zu übernehmen und sich damit von staatlicher Verwaltungsaktivität zu entlasten. Und der Erfolg gibt ihnen Recht.
Es entfallen auch weiterhin keine wichtigen Kontrollen, sondern fachkundige Umweltgutachter können jederzeit unangemeldete Kontrollen durchführen. Noch dazu erweitert diese Gesetzesnovelle die Aufsichtsmaßnahme, um zu gewährleisten, dass Umweltgutachter ihre Tätigkeiten mit höchster Sorgfalt ausüben und ihre Fachkunde ständig verbessern.
Es werden durch diese Novelle Anpassungen vorgenommen, die sich aus der bisherigen Praxis des Umweltmanagementgesetzes ergeben haben und in Zukunft für mehr Rechtssicherheit und Klarheit sorgen sollen. Dadurch wird der Anreiz für Unternehmen, sich zertifizieren zu lassen, weiter erhöht und der Umwelt ein guter Dienst erwiesen.
Des Weiteren sollen auch andere Organisationen mit nachhaltigen, EMAS-gleichwertigen Systemen in offiziellen Verzeichnissen registriert werden.
All diese Vereinfachungen unterstützen Unternehmen, die Vorreiter im Umweltschutz sind, aber natürlich müssen sich diese Betriebe auch weiterhin an genaue Regelungen und Vorgaben halten und werden regelmäßig kontrolliert.
Alles im allem eine Vorlage, der man im
Sinne der Umwelt mit gutem Gewissen zustimmen kann. – Tun wir es! (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
9.31
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Pfeffer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
9.32
Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist natürlich auch für mich schwer, angesichts der aktuellen Geschehnisse zur Tagesordnung überzugehen und über das Chemikaliengesetz zu referieren.
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es
wichtig ist, in der Chemikalienpolitik strenge Gesetze zum Schutze der Gesundheit
und der Umwelt zu beschließen. Das vorliegende Gesetz, meine Damen und Herren,
ist für die Handhabung des Ganzen ein wichtiges Regelwerk. Deshalb werden wir
dieser Novellierung zum Chemikaliengesetz unsere Zustimmung erteilen. (Beifall
bei der SPÖ.)
9.32
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Winkler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.