Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 24

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Beim Chemikaliengesetz geht es um Sicherheit, um Sicherheit für den Bürger, um den Austausch von Informationen. Es war höchste Zeit, dass dieses Gesetz novelliert oder verbessert wird. Ich habe nicht ganz verstanden, warum die Opposition gerade bei so einem Thema, einem Umweltthema, dagegen war. So manche kritischen Bemerkun­gen sind in Ordnung, aber grundsätzlich sollte man zustimmen.

Das, was wir hier heute beschließen, ist für die Umwelt, ist für die Menschen, bedeutet mehr Sicherheit, und ich glaube, dass damit ein Schritt in die richtige Richtung erfolgt und dass wir mit diesem Gesetz etwas für die Bevölkerung getan haben. Ich hoffe, die Opposition überlegt es sich noch einmal und gibt zu allen drei Punkten ihre Zustim­mung. Die Montrealer Übereinkunft ist ja unbestritten, diesbezüglich gibt es einen Vier-Parteien-Konsens. – Ich danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

9.26

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steier. 5 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


9.26

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine geschätzten Damen und Herren! Tiefe Anteilnahme und Trauer bewegen uns heute, und das wollen wir auch den Angehörigen und der Familie übermitteln.

Ich darf zum Umweltmanagementgesetz auch in aller Kürze und prägnant Stellung nehmen. Anlässlich der Novellierung des Umweltmanagementgesetzes 2001, kurz UMG genannt, wurde im Umweltausschuss die Erfolgsgeschichte dieses Umweltma­nagementgesetzes in Österreich beschworen. Dies kann man eigentlich nur schwer nachvollziehen. Sie sind bei der Beschlussfassung des UMG im Jahr 2001 mit dem Ziel angetreten, Betriebe durch Deregulierung zur EMAS-Zertifizierung zu motivieren, konkret: durch das so genannte Anzeigeverfahren für Anlagenänderungen, bei dem ein Umweltgutachter dafür garantieren soll, dass weder Umwelt- noch Nachbarinteressen verletzt werden.

Die Umweltgutachter sind nun in der prekären Situation, nicht nur komplexe rechtliche Probleme bewältigen zu müssen, deren Lösung an sich den Behörden vorbehalten wäre, sie haften auch noch voll dafür. Dies stellt eine massive Überschätzung der Mög­lichkeiten der Umweltgutachter dar und erweckt den Eindruck, dass sich der Gesetz­geber bei überaus komplexen Materien aus der Verantwortung zu stehlen versucht.

Ich darf daran erinnern, dass Sie, meine Damen und Herren der Regierung, diese Auf­weichung der Nachbar- und Anrainerrechte und die Verringerung der Umweltkontrolle im Jahr 2001 gegen massive Proteste beschlossen haben. Mittlerweile zeigt die Praxis, dass der Gesetzgeber mit dem Anzeigeverfahren eindeutig auf das falsche Pferd gesetzt hat. Warum, ist ganz einfach erklärt: Nur die wenigsten Betriebe nehmen es in Anspruch. In Wien hat bei immerhin 44 registrierten EMAS-Betrieben kein einziger diese Verwaltungsvereinfachung in Anspruch genommen, in den Bundesländern ist es auch nur eine Hand voll. Das liegt daran, dass die Betriebe zwar rasche Verfahren wol­len, aber auch Rechtssicherheit durch ordentliche Genehmigungsverfahren.

Obwohl sich also rückblickend Ihr Modell als praxisfern erwiesen hat, gehen Sie, meine Damen und Herren von der Regierung, mit der jetzt vorliegenden Novelle zum UMG noch einen Schritt weiter. Statt bestehende Probleme zu beheben, wird vielmehr weiter dereguliert. Dem können wir nicht unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

9.29

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sieber. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


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