Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 62

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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend unumgänglich nötige Übergangs- und Begleitmaßnahmen zur beabsichtigten Errichtung eines Brenner-Basistunnels.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Entschließungsantrag ist abgelehnt.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesbahngesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 580 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung beschlos­sen.

9. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (196 d.B.): Euro­päisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) samt Verordnung und Erklärung (577 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich eröffne damit die Debatte.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Marizzi. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.52

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Europäische Übereinkommen über die internationale Beförde­rung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen ist Konsensmaterie.

Die drei wichtigsten Punkte des Gesetzes sind folgende: Bisher fehlten internationale Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Gütern, diese sind nun gegeben. Eine weitere Sicherheitslücke wird mit diesem Übereinkommen geschlossen; denken wir nur an den Unfall in Hamburg. Dritter Punkt: Die Beförderung wird nur dann gestat­tet, wenn die Sicherheitsvorschriften des Abkommens eingehalten werden.

Gestatten Sie mir noch einige Sätze über die Bedeutung der Binnenschifffahrt in Euro­pa. Die Binnenschifffahrt in Europa, insbesondere auf der Donau, wird gestärkt, vor allem umweltbewusst gestärkt. Beim Bau von Tankschiffen gibt es eine einheitliche Regelung. Es kann damit auch eine stärkere Verlagerung von der Straße auf die Was­serstraße erfolgen, insbesondere in Bezug auf die EU-Erweiterung. Nach einer Studie kann der Güterverkehr stärker auf die Donau verlagert werden. Ein Beispiel: Ein LKW


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