Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 69

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Autobahnen die Geschwindigkeit vom Verkehrsteilnehmer selbst unterschätzt wird. Das heißt, der Verkehrsteilnehmer fährt an den Fahrbahnrand einer Autobahn, hat eine Panne und steigt aus, als wäre er bei sich zu Hause in seiner Garage. Und das wird übersehen.

Neben dem Umstand und der Tatsache, dass die Weste an sich einen sehr hohen Effekt hat, führt für mich diese Diskussion auch dazu, dem Verkehrsteilnehmer wieder einmal bewusst werden zu lassen, wie notwendig es ist, sich sozusagen im Trocken­training geistig darauf vorzubereiten, was passiert, wenn ihm auf der Autobahn etwas zustößt. Und das ist wahnsinnig wichtig. Das heißt, diese Diskussion rund um die Warnwesten allein ist schon dazu angetan, dem Verkehrsteilnehmer zu signalisieren: Du befindest dich auf besonders gefährlichem Gebiet. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Günter Kößl weiß, wovon ich spreche. – Ich kann es auch begründen. Der Blick des Verkehrsteilnehmers auf der Autobahn ist natürlich nach vorne gerichtet. Im Seitenwin­kel beobachtet er recht wenig Gefahren. Das heißt, meine Damen und Herren, dass es richtig und wichtig ist, dass die Warnwesten eingeführt werden. Da Italien damit begonnen hat, sollte Österreich auch mit diesem richtigen Schritt folgen.

Wichtig ist, meine Damen und Herren – und dazu wird es einen Abänderungsantrag geben –, dass diese Maßnahme so rasch wie möglich in Kraft tritt. Richtig und wichtig ist, meine Damen und Herren – und das jetzt zur Erläuterung des Gesetzes –: Dieses Gesetz besagt, dass auf Freilandstraßen die Warnweste immer dann zu tragen ist, wenn das Warndreieck aufzustellen ist. Das heißt, das ist eine relativ einfache Ge­schichte: Warndreieck aufstellen und Warnweste anziehen. In der Abfolge umgekehrt besser: Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. Auf Autobahnen ist sie im­mer zu tragen. Wenn ich auf Autobahnen oder auf einer Autostraße den Pannenstrei­fen benütze und aussteige, dann muss ich ganz einfach diese Warnweste anziehen. Es geht gar nicht anders, es sei denn, ich befinde mich auf einem Autobahnparkplatz. Das heißt, das ist eine relativ einfache Regelung, meine Damen und Herren. Und: Wenn ich ein Gesetz mache, von dem ich mir als Gesetzgeber erwarte, dass es auch eingehalten wird, brauche ich einen Strafrahmen dazu. Es wird derselbe Strafrahmen zur Anwendung kommen, wie er zurzeit schon bei Nichtverwendung von Warndrei­ecken gilt.

Meine Damen und Herren, ein richtiger Schritt! Ich gratuliere dem Staatssekretär und dem Minister zur Einführung dieser Maßnahme. Ich denke, dass sie richtig und wichtig ist. Der Opposition bleibt nicht viel mehr zu tun, als diesem wichtigen Gesetz zuzu­stimmen – im Interesse der Verkehrssicherheit in Österreich! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.19

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. – Bitte.

 


13.19

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Zu den Warnwesten wurde bereits sehr viel gesagt. Das ist ein Teil der geplanten Änderungen im Zuge dieser 24. Kraft­fahrgesetz-Novelle, durch die ja verschiedenste legistische Adaptierungen gemacht werden und gemacht werden müssen, die auch im Interesse der Beteiligten sind. Über die Verbesserung der Sicherheit durch Tragen von Warnwesten wurde bereits gespro­chen. Kollege Eder wird zwar nicht zustimmen, aber im Endeffekt wird er die Warn­weste dann trotzdem anziehen, sage ich einmal, und damit einen Beitrag zur Sicherheit


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