Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 86

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14.17

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Wesentlichen geht es bei diesen Tagesordnungspunkten um zwei Fragen: Auf der einen Seite geht es um die Sanierung der Energieabgabenrückvergütung, was die Jahre 2002 und 2003 betrifft. Es wurde schon angesprochen, dass es hier ein Beihilfenverfahren gegeben hat, das die Kom­mission gegen die Republik Österreich angestrengt hat, und zwar mit der Frage: Ist die österreichische Energieabgabenvergütung eine allgemeine steuerliche Maßnahme, die eben nicht von der Kommission genehmigt werden muss – oder geht es hiebei um eine staatliche Beihilfe, die genehmigungspflichtig ist?

Die Entscheidung der Kommission war, hier ist die Energieabgabenvergütung als staatliche Beihilfe einzustufen – und damit grundsätzlich genehmigungspflichtig –, aber wir konnten über Verhandlungen erreichen, dass die Kommission schlussendlich zum Ergebnis gekommen ist und wir eine Lösung erreicht haben, wo für 2002 und 2003, also bereits abgelaufene Jahre, keine Rückzahlungen der österreichischen Industrie vorgenommen werden mussten.

Meine Damen und Herre! Es haben hier Rückzahlungen in einer Größenordnung von 900 Millionen € gedroht, was für die Betriebe, die hier betroffen gewesen wären, eine sehr, sehr große Summe ist und damit eine Bedrohung für den Standort, eine Bedro­hung für die Arbeitsplätze dargestellt hätte. Es ist gelungen, in mehreren Verhandlun­gen auf Expertenebene, in Verhandlungen auf politischer Ebene mit Kommissar Monti einen Weg zu finden, dass trotz der Einstufung als Beihilfe keine Rückzahlung vorge­nommen werden muss und damit eine Sanierung – wie ich glaube, absolut im Inter­esse des Wirtschafts- und Arbeitsstandorts – gelungen ist. Das ist meines Erachtens ein wichtiger Erfolg.

Das Zweite ist das Inkrafttreten der Energiesteuerrichtlinie, wo wir eine entsprechend richtlinienkonforme Umsetzung der Energieabgabenvergütung vorzunehmen hatten. Sie wissen, dass die Vergütungsgrenze von 0,35 Prozent des Nettoproduktionswertes auf 0,5 Prozent angehoben wird. Es wurde bereits angesprochen, dass weitere Ener­gieträger wie Mineralöl und Flüssiggas in die Vergütung einbezogen worden sind.

Wir haben versucht, nachdem es – wie ich glaube, zu Recht – eine Sensibilität der Wirtschaft gibt, was die Entwicklung der Energiekosten betrifft, sicherzustellen, dass keine Mehrbelastungen damit verbunden sind. Wir konnten das unter anderem auch dadurch erreichen, dass wir in eine unterjährige Vergütung der Rückvergütung insofern eintreten, als wir 5 Prozent der Vorjahresvergütung unterjährig ausbezahlen, was bis jetzt eben immer mit einer Zeitverzögerung im Februar, April des Folgejahres ausbe­zahlt worden ist.

Obwohl die Vergütungsgrenze von 0,35 auf 0,5 Prozent des Netto-Produktionswertes angehoben wird, erfolgt keine Mehrbelastung für die Industrie und für die Wirtschaft, und damit konnten wir, wie ich meine, einen wichtigen Erfolg erringen.

Es wurde von Herrn Abgeordnetem Moser die Frage gestellt: Wie viele Unternehmen fallen auf der einen Seite hinaus, und wie viele kommen auf der anderen Seite hin­ein? – 50 Unternehmen in etwa fallen hinaus. Dadurch, dass zum Beispiel Flüssiggas und andere Komponenten neu dazukommen, kommen auch neue Unternehmen hinzu. Wir schätzen, dass ungefähr 400 Unternehmen neu dazu kommen. Das heißt, es kommen mehr hinzu als hinausfallen.

Die ökologische Lenkung wurde angesprochen beziehungsweise auch die asymmetri­sche Vergütung, die Pendler. – Dazu möchte ich anführen, dass wir mit der zweiten Etappe der Steuerreform betreffend das Familienpaket und die Pendlerpauschale, die mit 1. Juli in Kraft getreten ist, eine mehr als 15-prozentige Anhebung der Pendlerpau-


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