14.17
Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Wesentlichen geht es bei diesen Tagesordnungspunkten um zwei Fragen: Auf der einen Seite geht es um die Sanierung der Energieabgabenrückvergütung, was die Jahre 2002 und 2003 betrifft. Es wurde schon angesprochen, dass es hier ein Beihilfenverfahren gegeben hat, das die Kommission gegen die Republik Österreich angestrengt hat, und zwar mit der Frage: Ist die österreichische Energieabgabenvergütung eine allgemeine steuerliche Maßnahme, die eben nicht von der Kommission genehmigt werden muss – oder geht es hiebei um eine staatliche Beihilfe, die genehmigungspflichtig ist?
Die
Entscheidung der Kommission war, hier ist die Energieabgabenvergütung als staatliche
Beihilfe einzustufen – und damit grundsätzlich
genehmigungspflichtig –, aber wir konnten über Verhandlungen erreichen,
dass die Kommission schlussendlich zum Ergebnis gekommen ist und wir eine
Lösung erreicht haben, wo für 2002 und 2003, also bereits abgelaufene Jahre, keine Rückzahlungen der österreichischen
Industrie vorgenommen werden mussten.
Meine
Damen und Herre! Es haben hier Rückzahlungen in einer Größenordnung von
900 Millionen € gedroht, was für die Betriebe, die hier betroffen
gewesen wären, eine sehr, sehr große Summe ist und damit eine Bedrohung für den
Standort, eine Bedrohung für die Arbeitsplätze dargestellt hätte. Es ist
gelungen, in mehreren Verhandlungen auf Expertenebene, in Verhandlungen auf
politischer Ebene mit Kommissar Monti einen Weg zu finden, dass trotz der Einstufung als Beihilfe keine Rückzahlung vorgenommen werden
muss und damit eine Sanierung – wie ich glaube, absolut im Interesse des
Wirtschafts- und Arbeitsstandorts – gelungen ist. Das ist meines Erachtens
ein wichtiger Erfolg.
Das
Zweite ist das Inkrafttreten der Energiesteuerrichtlinie, wo wir eine
entsprechend richtlinienkonforme Umsetzung der Energieabgabenvergütung
vorzunehmen hatten. Sie wissen, dass die Vergütungsgrenze von 0,35 Prozent
des Nettoproduktionswertes auf 0,5 Prozent angehoben wird. Es wurde
bereits angesprochen, dass weitere Energieträger wie Mineralöl und Flüssiggas
in die Vergütung einbezogen worden sind.
Wir haben
versucht, nachdem es – wie ich glaube, zu Recht – eine Sensibilität
der Wirtschaft gibt, was die Entwicklung der Energiekosten betrifft,
sicherzustellen, dass keine Mehrbelastungen damit verbunden sind. Wir konnten
das unter anderem auch dadurch erreichen, dass wir in eine unterjährige
Vergütung der Rückvergütung insofern eintreten, als wir 5 Prozent der
Vorjahresvergütung unterjährig ausbezahlen, was bis jetzt eben immer mit einer
Zeitverzögerung im Februar, April des Folgejahres ausbezahlt worden ist.
Obwohl die Vergütungsgrenze von 0,35 auf 0,5 Prozent des Netto-Produktionswertes angehoben wird, erfolgt keine Mehrbelastung für die Industrie und für die Wirtschaft, und damit konnten wir, wie ich meine, einen wichtigen Erfolg erringen.
Es wurde von Herrn Abgeordnetem Moser die Frage gestellt: Wie viele Unternehmen fallen auf der einen Seite hinaus, und wie viele kommen auf der anderen Seite hinein? – 50 Unternehmen in etwa fallen hinaus. Dadurch, dass zum Beispiel Flüssiggas und andere Komponenten neu dazukommen, kommen auch neue Unternehmen hinzu. Wir schätzen, dass ungefähr 400 Unternehmen neu dazu kommen. Das heißt, es kommen mehr hinzu als hinausfallen.
Die ökologische Lenkung wurde angesprochen beziehungsweise auch die asymmetrische Vergütung, die Pendler. – Dazu möchte ich anführen, dass wir mit der zweiten Etappe der Steuerreform betreffend das Familienpaket und die Pendlerpauschale, die mit 1. Juli in Kraft getreten ist, eine mehr als 15-prozentige Anhebung der Pendlerpau-