Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 89

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

15. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (465 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erlassen und das Bundesimmobiliengesetz geändert wird (584 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Bures. Ihre Zeit ist wunschgemäß auf 3 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


14.28

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem jetzigen Tagesordnungspunkt behandeln wir eine Regierungsvorlage, bei der es um die Veräußerung von Teilen eines Gebäude­komplexes in Wien I, in der Himmelpfortgasse/Kärntner Straße geht.

Man muss erwähnen, dass man in den letzten Jahren immer dann, wenn diese Bun­desregierung Veräußerungen vorgenommen hat, doch zu der Erkenntnis gekommen ist, dass diese in nicht sehr vorbildlicher Art und Weise stattgefunden haben. Die letz­ten Privatisierungen dieser Bundesregierung haben nicht nur zu Kritik der Opposition, also auch seitens der Sozialdemokratie, geführt, sondern auch massive Kritik des Rechnungshofes nach sich gezogen.

Ich möchte nur in Erinnerung rufen: Der Rechnungshof hat bei einer Mehrheit der Pri­vatisierungen davon gesprochen, dass es zu hohe Beratungskosten und in Wirklichkeit bei einem Großteil zu geringe Verkaufserlöse gegeben hat, und damit war die Wirt­schaftlichkeit der Verkäufe und der Privatisierungen nicht gegeben. – Und unter diesen Rahmenbedingungen sollten wir diese Veräußerung des Finanzministeriums sehen. Diese Angelegenheit sollten wir uns sehr sorgfältig ansehen und sensibel damit umge­hen.

Wir geben heute dem Herrn Finanzminister und seiner Regierungsvorlage das Okay für den Verkauf von Teilen des Finanzministeriums, wobei ein Verkaufserlös in Höhe von 50 Millionen € zu erwarten ist. Mit diesen Mitteln soll der historische Teil des Gebäudes, in dem das Finanzministerium auch weiter verbleiben soll, saniert werden.

Ich denke mir: So weit so gut! – Im Zuge der Ausschussdebatten wurden allerdings einige Fragen aufgeworfen. Wenn mit dem Verkaufserlös in Höhe von 50 Millionen € der historische Teil, in dem das Finanzministerium wieder untergebracht werden soll, finanziert werden soll, dann stellt sich die Frage, Herr Finanzminister, warum eigentlich die Miete auf Kosten des Steuerzahlers in derart exorbitanter Art und Weise angeho­ben werden soll.

Sie, Herr Minister, haben im Ausschuss davon gesprochen, dass in Zukunft die Miete für diesen kleinen Teil 1,5 Millionen € betragen wird. Das sind Kosten, die der Steuer­zahler zu tragen hat. Es sind also 1,7 Millionen Schilling, um eine Größenordnung zu haben, pro Monat für Miete zu bezahlen. Das bedeutet eine laufende Budgetbelastung,


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