Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 88

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Rückzahlung, erfolgt jetzt nicht. Das ist aus Sicht der Wirtschaft als ganz großer Erfolg zu bezeichnen, das ist keine Frage.

Dennoch möchte ich Folgendes sagen: Es sind hier zwei Dinge eingetreten, nämlich einerseits die Anhebung des Grenzwertes von 0,35 auf 0,5 Prozent des Netto-Produk­tionswertes und andererseits die Einhaltung der Mindeststeuersätze. Natürlich ergibt das in Summe Gewinner und Verlierer, und natürlich wird insgesamt die gesamte Leistung durch andere Maßnahmen für die Wirtschaft nicht weniger.

Ein Vorteil in diesem Zusammenhang ist, dass es die unterjährige Vergütung gibt. Dadurch werden die Betriebe nicht gezwungen, vorzufinanzieren – und damit wird die Wettbewerbsfähigkeit erhöht. Aber im Endeffekt werden jene Betriebe profitieren, die mit Energieträgern geheizt haben, die bisher nicht vergütet worden sind: Kohle, Heizöle und Flüssiggas. Währenddessen wird beispielsweise der Bereich der Stein- und kera­mischen Industrie Benachteiligungen und massive Belastungen erfahren.

Ich möchte schon dazusagen, dass wir nun nicht nur diese Situation haben, sondern wir haben auch die Ökostrom-Zuschläge, wir haben den Emissionshandel, und wir haben das Road-Pricing. All das ist also, was den Standort Österreich anlangt, eine sehr belastende Situation.

Kollege Kogler hat die Energiesteuerrichtlinie angesprochen, die auf bestimmte Ener­gieträger einheitliche Mindeststeuersätze vorsieht. In dieser Richtlinie ist auch vorge­sehen, dass es zu Entlastungen besonders energieintensiver Unternehmen kommen kann und sollte. Und das fordern und wünschen wir aus Sicht der heimischen Wirt­schaft, weil der Spielraum in dieser Weise noch nicht ausgereizt ist.

Daher ist unser Wunsch, dass wir eine Art Standortsicherungsgesetz bezüglich Ener­giebelastung beschließen, denn im Endeffekt muss ein Betrieb selbst bewerten, welche Gesamtbelastungen da sind, und kann nicht nur mit einem Teil – beispielsweise mit den Rückvergütungen – leben, auch wenn das insgesamt eine durchaus positive Lösung ist. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.26

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich bitte die Damen und Herren, ihre Plätze einzunehmen, denn wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 586 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das Gesetz ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kohleabgabegesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 587 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Dies ist einstimmig der Fall.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite