Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 100

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

16. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (477 d.B.): Überein­kommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen samt Erklä­rungen (585 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erste Debattenrednerin ergreift Frau Abgeordnete Tamandl das Wort und spricht 4 Minuten zu uns. – Frau Kollegin, Sie sind am Wort.

 


15.05

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die innere Sicherheit in der Europäischen Union wird durch die internationale organisierte Kriminalität erheblich bedroht. Die Täter und Täterinnen von Abgabenhinterziehungen, Drogen und Warenschmuggel profitieren vom Abbau der Grenzkontrollen und von der Freizügigkeit im neuen Europa.

Neben einer Vertiefung der gegenseitigen Amtshilfe sind neue Formen der grenzüber­schreitenden operativen Zusammenarbeit erforderlich. Die europäischen Kooperatio­nen im Bereich Zoll, Polizei und Justiz müssen sich möglichst parallel entwickeln, damit der Binnenmarkt ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sein kann.

In Titel IV des Übereinkommens wird die besondere grenzüberschreitende Zusammen­arbeit zwischen den nationalen Zollverwaltungen unter anderem auch für den illegalen Handel für Drogen geregelt, auf den ich mich jetzt näher beziehen möchte.

Der Weltdrogenreport 2004 weist aus, dass ungefähr 3 Prozent der Weltbevölkerung während der vergangenen zwölf Monate illegalen Drogenmissbrauch betrieben haben. Ein geringer Prozentsatz der Weltbevölkerung missbraucht Kokain oder Opiate, die bei weitem aber meist missbrauchten Substanzen sind Cannabis, gefolgt von amphetamin-artigen Stimulanzien. Überall dort, wo illegale Drogen konsumiert werden, wird natur­gemäß auch gehandelt. Die Bekämpfung des Drogenhandels bedarf international ab­gestimmter Strategien.

Wie vielfältig die Wege des Drogenhandels sind, zeigen die diesbezüglichen Erfahrun­gen Österreichs und Europas, ausgewiesen im Suchtmittelbericht 2003 des Bundesmi­nisteriums für Inneres. So wird der Flughafen Wien-Schwechat nach wie vor als Um­schlagplatz für den internationalen illegalen Drogenhandel benützt. Der Schmuggel von Suchtmitteln im Gepäck ist zwar zurückgegangen, der Körperschmuggel und der Ver­sand von Drogen durch Briefe, Pakete und Eilsendungen hingegen nehmen zu.

Ausländische kriminelle Gruppierungen dominieren den Schmuggel und Handel von illegalen Drogen in Österreich. Österreich ist auf Grund seiner geographischen Lage vorwiegend ein Transitland für Suchtmittel innerhalb der Europäischen Union. Neben den bereits überwiegend in Wien auftretenden Straftätern aus Nigeria, Sierra Leone und Liberia – auf den Handel mit Heroin und Kokain spezialisiert – wurde eine ekla­tante Zunahme von Verdächtigen aus anderen afrikanischen Ländern wie zum Beispiel aus Gambia und vereinzelt auch von der Elfenbeinküste festgestellt.

 


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