Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 110

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Es sollte uns einsichtig sein, dass das im LKW-Flottensystem eher auftritt als bei der PKW-Flotte, obwohl PKWs die größere Zahl darstellen.

Das ist ein großer Wermutstropfen, wie wir meinen, aber trotzdem unsere Zustimmung, denn es ist immerhin fast eine Verdreifachung, und das ist auch etwas, das muss man schon anmerken.

Das Tolle aber wäre gewesen oder könnte sein, dass wir mit den Mindesthaftungs­summen als Gesetzgeber durchaus wieder die Möglichkeit gehabt hätten oder hätten, ein marktwirtschaftliches Instrument in die Verkehrs- und Umweltpolitik einfließen zu lassen. Was wird denn passieren? – Herr Mitterlehner wird sich wieder schrecken – er hat Glück, er ist nicht im Saal. Was wird denn passieren? – Natürlich werden die Versi­cherungen die Prämien erhöhen. Aber völlig zu Recht, denn es muss ja irgendwo in der Kostenstruktur ... (Abg. Scheibner: Die Frage ist: Für wen? Für alle?) – Wenn Sie mit mir in einen mikroökonomischen Diskurs einsteigen wollen, Herr Klubobmann Scheibner, dann ist natürlich die Frage „Für wen?“ richtig gestellt, nämlich ob es Kreuz­überwälzungen gibt, ob etwa auf Grund der Nachfragestruktur dann die PKW-Besitzer stärker herangezogen werden würden als die LKW-Besitzer. Das kann man nie aus­schließen, das ist richtig.

Trotzdem darf man nicht sozusagen das Notwendige unterlassen oder auf halbem Wege stehen bleiben, denn würde sich das in diesem Sinne halbwegs gerecht durch­wälzen, hätten wir die höheren Prämien für die LKW-Flotten und, siehe da, die ent­sprechenden Kostenfaktoren, die in der Tat früher oder später für die Gesellschaft auf­treten, denn das, was nicht abgedeckt ist, zahlt ja die Gesellschaft. Der klassische Fall der externen Kosten internalisiert, wie man so schön sagt.

Strich drunter. Es geht in die richtige Richtung, aber diese Differenzierung geht eben ab.

In diesem Sinne darf ich einen kühnen Sprung machen und mich dem Thema Feuer­wehren zuwenden, das hier immer öfter strapaziert wird. Ursprünglich ist der Antrag Gusenbauer vorgelegen, in dem es darum ging, bestimmte steuerrechtliche Refundie­rungsmaßnahmen einzusetzen, damit bestimmte Investitionen im Bereich der Feuer­wehren besser gestellt werden.

Dafür gibt es pro und kontra – wir haben uns nicht festgelegt, Sie wissen das, weil selbst bei positivem Befund über diese Sache das Unschöne daran noch immer wäre, dass wir im Steuersystem wieder nach Ausnahmen suchen. Die Frage der EU-Kon­formität ist noch eine andere, die ohnehin geklärt werden müsste. Deshalb wäre der Antrag nicht so schlecht gewesen, wie ich meine, denn dann hätte die Bundesre­gierung diesem Auftrag folgen und Nachschau halten müssen, was EU-konform über­haupt möglich wäre und was nicht und wie sich das zu vergleichbaren anderen Fällen verhielte.

Ich habe nie ein Hehl daraus gemacht, dass wir von dieser Vorgangsweise nicht so begeistert sind, sondern eine andere präferieren würden – und die ist jetzt offen und zulässig –: Dann, wenn für öffentliche Angelegenheiten – und die Feuerwehren neh­men natürlich eine solche wahr – Unterstützungsbedarf besteht, soll man das optimale Unterstützungs- und Finanzierungsinstrument aussuchen; das muss nicht nur der Steuernachlass sein. Wir haben das im Ausschuss ausführlich diskutiert.

Dass auch die Feuerwehren angehalten sein sollen, Kollege Auer, möglichst effizient zu arbeiten und die Mittel sinnvoll einzusetzen, ist, glaube ich, klar. – Sie alle können das nicht mehr hören. Ich möchte nicht unbedingt wieder in diesen Populismuswettlauf einsteigen und sage das schon: Mich beschleicht schon manchmal das Gefühl, dass bei den Feuerwehren nicht alles optimal strukturiert ist.

 


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