Ich darf Ihnen, obwohl es ein Beispiel ist, das man auch bekämpfen kann, eines sagen: Wir hatten das Großschadenereignis Kaprun, und da hat man gesehen, dass auch kleine Ursachen große Wirkungen haben können, und das kann durchaus – in diesem Fall war es nicht so – auch einmal im Straßenverkehr passieren. Und dann ist es besonders dramatisch, wenn eine Vielzahl von Personen nicht zu ihren berechtigten Schadenersatzforderungen kommt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir haben auch andere Anpassungen vorgenommen. Wir haben aber auch – lassen Sie mich das bitte sagen – eine große Sorge. Wir haben die Sorge, dass die Haftpflichtversicherungsanstalten nicht ganz redlich sein könnten oder redlicher sein könnten, als sie es vielleicht sein werden, und dass sie diese Erhöhung der Haftpflichtversicherungssummen zum Anlass nehmen könnten, um eine Prämienerhöhung – der Herr Konsumentenschützer schaut mich schon kritisch an – zu verlangen, die ihnen in Wahrheit wirtschaftlich bei strenger Kalkulation nicht zusteht. Meine Bitte gilt zweifellos auch dem Herrn Finanzminister, seine klimatischen Möglichkeiten und mindestens diese einzusetzen, damit ein solcher Missbrauch, ein solcher Übergriff nicht stattfindet. Der Markt müsste es hergeben. Es könnten maximal ein bis zwei Fälle pro Versicherungsanstalt schlagend werden, und das können die Versicherungen mit Sicherheit verkraften.
In Deutschland hat man vor wenigen Jahren die Versicherungssummen von 500 000 D-Mark auf 7 Millionen D-Mark angehoben, und die Prämienanhebung fand nur um 1 bis 1,5 Prozent statt. Also die in Österreich in den Raum gestellten 3 Prozent sind sicherlich überzogen und nicht notwendig. Auch bieten einige Versicherungen in Österreich bereits Deckungssummen bis zu 10 Millionen Schilling an, ohne höhere Prämien zu verlangen. Also wenn wir alle aufmerksam sind, vor allem wenn die Konsumentenschützer aufmerksam sind, kann Derartiges, was von uns befürchtet wird, hoffentlich nicht passieren. – Vielen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
15.38
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.
15.39
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich wie der Erstredner dem Tagesordnungspunkt 19 und dann dem Tagesordnungspunkt 20 zuwenden.
Zu TOP 19: Zu den Ausführungen eines so kompetenten Vorredners muss man nicht mehr so viel sagen, nur eines natürlich noch: Was bis jetzt nicht ausgeführt wurde, ist, dass wir im Zuge dieser Mindesthaftpflichtsummen zur Gefährdungshaftung nicht nur die PKW-, sondern auch die LKW-Frage herinnen haben. Es leuchtet jedem ein, dass bei etwaig auftretenden Unfällen, jetzt einmal verschuldensunabhängig betrachtet, der LKW ein wesentlich größeres Gefährdungspotential als der PKW darstellt; möchte man meinen.
Es gibt auch gewisse Differenzierungen, aber unserer Meinung nach ist die alte Proportion nicht jene gewesen, die dieses unterschiedliche Gefährdungspotential zum Ausdruck gebracht hat. Und wenn wir jetzt bloß faktormäßig erhöhen, wird sich das auch nicht ändern. Das ist der Wermutstropfen an dieser Sache. Unserer Meinung nach hätte man, was den Bereich der LKW betrifft, noch wesentlich näher an das herangehen können, was abschätzbar notwendig ist und gebraucht wird für immer noch denkbare Unfälle und unheilvolle Verkettungen, die, wie der Herr Ex-Justizminister ausgeführt hat, tatsächlich immer wieder auftreten können, auch im Verkehrsbereich.