Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 108

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

schon seinerzeit unter Bundesminister Reichhold bei der Beschlussfassung über den Mehrphasen-Führerschein versucht haben, auch mit den Versicherungen Kontakt auf­zunehmen, um all jenen jungen Führerscheinbesitzern, die sich dieser Mehrphasen-Ausbildung unterziehen, die mehr Geld kostet, aber auch mehr Sicherheit bringt, güns­tigere Prämien bei der Haftpflichtversicherung zu ermöglichen. Aber das ist bisher lei­der nur von ganz wenigen Versicherungen wahrgenommen worden.

So darf ich – ganz im Gegenteil – sagen, dass es heute gerade bei den Versicherun­gen, die die Haftpflichtversicherungen bearbeiten, doch Dinge gibt, die eigentlich nicht sein sollten. So ist zum Beispiel die Möglichkeit aufgemacht worden, dass Versiche­rungsabschlüsse von jungen Leuten mit einer Lebensversicherung verknüpft werden; sonst bekommen sie überhaupt keine Haftpflichtversicherung. Oder jemand, der eine günstigere Prämie haben will, muss sich verpflichten, dass Reparaturen nach Unfällen nicht in Österreich, sondern im benachbarten Ausland durchgeführt werden, wo dies eben billiger ist. Also ich glaube, dass all diese Dinge auf Dauer nicht einreißen sollten.

Ich darf Sie, Herr Bundesminister, ersuchen, im Rahmen der Versicherungsaufsicht mitzuhelfen, dass solche Auswüchse bei den Haftpflichtversicherungen möglichst hint­angehalten werden. Ansonsten ersuche ich auch die Versicherungen und den Ver­kehrsminister noch einmal, die Verhandlungen dahin gehend aufzunehmen, dass all jene jungen Führerscheinbesitzer, die bereit sind, für ihre Sicherheit im Ausbildungs­weg mehr zu tun, auch eine günstigere Haftpflichtversicherungsprämie erhalten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.34

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Dr. Böhmdorfer zu seiner Jungfernrede ans Rednerpult. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


15.35

Abgeordneter Dr. Dieter Böhmdorfer (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hau­ses! Auch ich melde mich hauptsächlich zu Tagesordnungspunkt 19 zu Wort, weil mir dieser sehr wichtig ist. Der Herr Finanzminister steht ja in dem seltenen Genuss, dass ein im Justizministerium wohl vorbereitetes Gesetz im Finanzausschuss diskutiert wer­den durfte. Wir gestehen, dass wir es auch noch gerne im Justizausschuss diskutiert hätten, weil wir immer diese ausführliche und gepflegte Diskussion bevorzugen, aber dies war uns leider nicht vergönnt. Vielleicht ist es das nächste Mal möglich, wenn wir wieder ein Gesetz für ein anderes Ministerium – ungewollt – vorbereiten.

Tatsache ist, dass wir in letzter Zeit im System der Haftpflichtversicherung eine kleine Lücke feststellen mussten, die uns gezwungen hat zu handeln.

Der Österreicher und jeder, der unser Land befährt, begeht oder wie auch immer am Straßenverkehr teilnimmt, hat einen Anspruch darauf und weiß das auch, dass er, wenn er unschuldig Opfer eines Verkehrsunfalles wurde, Anspruch auf vollen Scha­denersatz hat. Hier hat sich doch ergeben, dass die jetzt bestehenden Haftpflichtversi­cherungssummen von 1,1 Millionen €, das sind zirka 15 Millionen Schilling, in einigen Fällen – das sind zirka zehn bis 20 pro Jahr – nicht ausreichen.

Die Konsequenz ist für die Familien und Geschädigten furchtbar. Die Konsequenz ist nämlich, dass derjenige, der den Schaden schuldhaft verursacht hat, im Gegensatz zum üblichen System in Konkurs geht, ruiniert ist, möglicherweise samt seiner Familie, und dass auch die Geschädigten, obwohl unschuldig Opfer eines Verkehrsunfalls, nicht den vollen Schadenersatz bekommen. Das heißt, wir haben diese Haftpflichtver­sicherungssummen von 1,1 Millionen € auf 3 Millionen € anheben müssen und im Bereich des EKHG von 292 000 € auf 800 000 €.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite