Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 123

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Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hypothekenbankgesetz, das Pfandbriefgesetz und das Bausparkassen­gesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 592 der Beilagen.

Wer diesen Gesetzesvorlagen zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Die Zustim­mung wird einstimmig erteilt.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über einen Entwurf betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 593 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzent­wurf ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

23. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Rege­lung des Glücksspielwesens (Glücksspielgesetz – GSpG) geändert wird (424/A)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Es wurden keine Redezeitbegren­zungen vorgenommen. Restredezeit Ihrer Fraktion: 57 Minuten, 20 Minuten gesetzliche Redezeit. (Heiterkeit bei der SPÖ.) – Bitte.

 


16.26

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag erscheint uns des­wegen dringendst notwendig, weil es Vertretern der Bundessportorganisation seit 20. Jänner nicht gelungen ist, einen Termin beim Bundeskanzler zu bekommen, um über die Sportförderung im Allgemeinen zu sprechen. Es waren Termine vereinbart, die dann unter fadenscheinigen Ausreden wieder abgesagt wurden. Es ist den Sport­verantwortlichen nicht möglich, mit dem Bundeskanzler in Kontakt zu treten.

Das Gesetz, das die Besondere Bundessportförderung regelt, läuft mit 31. Dezember 2005 aus. Es wäre daher höchst an der Zeit, dass man sich über eine Neuregelung der Sportförderung unterhält – insbesondere wohl wissend, dass es, wenn man in den Beamtenentwurf jetzt nicht politische Vorstellungen einfließen lässt, dann im Herbst zu spät ist und die Bundesregierung offensichtlich nur eine Hinhaltetaktik versucht, um letztendlich die Sportförderung nicht zu erhöhen.

Wir glauben, dass jeder Schilling, der in den Sport investiert wird – das wird auch durch die wissenschaftliche Studie von Professor Weiss nachgewiesen –, dass jeder Euro, der in den Sport fließt, 3 € im Gesundheitsbereich ersetzt. Es heißt, jede Investition in


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