Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 5

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Ich appelliere daher noch einmal daran, im Interesse unseres soliden und vorbildlichen Krankenversicherungssystems diesem Fristsetzungsantrag zuzustimmen und positiv in die dann kommenden Freitag, wie ich annehme, stattfindende Debatte einzutreten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

16.44

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Alle weiteren Debattenredner haben eine gesetzliche Redezeit von 5 Minuten.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Donabauer. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort. (Abg. Gradwohl – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Donabauer –: Jetzt geht es um die ...!)

 


16.45

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es geht um gar nichts anderes, Herr Kollege Gradwohl, als um einige wichtige Gesetzesmaterien, die mit der Fristsetzung heute hier vorgelegt wurden, weil wir glauben, dass einige wichtige Maßnahmen zu treffen sind, die wir noch vor dem Sommer beschließen sollten.

Es geht zum Ersten um die große Frage der Chefarztpflicht. Jeder, der in der Sozi­alversicherung arbeitet, die Entwicklung dort beobachtet, weiß, dass wir in diesem Bereich eine enorme Kostenentwicklung haben, die so nicht weitergehen kann, weil sonst auf Dauer eine Finanzierung nicht machbar ist. Das sagen Ihnen die Gebiets­krankenkassen genauso wie alle anderen. Das ist ein Thema für alle, ein Thema der Gesundheits- und Sozialpolitik in Österreich.

Es ist Frau Bundesminister Rauch-Kallat gelungen, gemeinsam mit der Ärztekammer, mit dem Hauptverband und vielen anderen diese Thematik neu zu strukturieren, und es werden damit zwei Dinge neu geregelt.

Erstens: Es wird einen strukturierten Zugang zu den Medikamenten geben, und es wird diese peinliche Bewilligung durch den Chefarzt, das heißt die Chefarztpflicht, der Vergangenheit angehören. Das Ganze wird einfacher gemacht. Die Frau Minister pflegt zu sagen: Es läuft das Papier und nicht der Patient! – Das ist ein ganz entscheidender Punkt.

Zweitens: Es wird in diesem Gesetz geregelt, dass es in Zukunft eine 2-prozentige Rückerstattung vom Umsatz geben wird. Wer weiß, welche Schwierigkeiten, welche Problematik das beinhaltet, aus den Umsätzen heraus eine Rückfinanzierung zu be­kommen, der kann nur sagen: Das ist eine ganz gute Vorlage!

Drittens: Es geht natürlich auch um Maßnahmen im Bereich der gewerblichen Sozial­versicherung, um verschiedene Ausnahmeregelungen, und es geht auch um Maßnah­men im BSVG, weil wir da seit Jahren vor Finanzschwierigkeiten stehen, das wissen Sie. Wenn ich sage „wir“, dann deshalb, weil ich dieser Gruppe angehöre und dafür auch einzustehen habe. – Es gibt zwei Gründe dafür: Zum Ersten haben wir eine dramatische Überalterung, und zum Zweiten sind bei uns jene Gruppen von Familien versichert, die die meisten Kinder haben. Und wie Sie wissen, sind Kinder überwiegend beitragsfrei mitversichert. Wir haben deshalb ein akutes Finanzproblem.

Wir wollen dieses Problem a) mit Beitragsmaßnahmen in der eigenen Gruppe lösen und erwarten uns auch b), dass wir den aliquoten Anteil aus der Tabaksteuer für diese Gruppe reklamieren können. Das wird mit diesem Gesetz auch so geregelt und ist, glaube ich, eine Sache, die einmalig und auch richtig ist; das betrifft Artikel 4 der Ände­rung des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes.

 


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