jedem Parlamentarismus absolut widersprechende Vorgangsweise, die da
gewählt wurde! (Beifall bei den Grünen.)
Irgendwie kommt
man sich als einfaches Mitglied des Verfassungsausschusses schon verulkt vor,
wenn man über Wochen hin einen Termin für einen Ausschuss festlegt – über
Wochen hin! –, um die Mediengesetze dort zu diskutieren, die Regierung
dann jedoch nicht imstande ist, eine Vorlage für den Ausschuss zu liefern. Und
jetzt kommen Sie und machen die Opposition für Ihre Unfähigkeit, für Ihren
eigenen inhaltlichen Pfusch verantwortlich! – Das zu dieser Sache.
Von den Grünen wissen Sie es ganz genau: Mit uns kann man, wenn es um den
ORF, wenn es um die Unabhängigkeit und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
des staatlichen Rundfunks geht, jedes seriöse und sachlich
orientierte Gespräch führen. Noch nie haben sich die Grünen dem verschlossen,
weil es uns darum geht, dass der Österreichische Rundfunk die wirtschaftliche
Basis bekommt, die ihm gebührt. Gleichzeitig achten wir aber auch darauf, dass
der Österreichische Rundfunk auch seinem gesetzlichen Auftrag gerecht wird; wir
achten penibel darauf, dass er das tut. Darum geht es hier – und nicht
darum, dass man nicht zu einem Konsens gekommen wäre, sondern die gewählte
Vorgangsweise bedeutet eine Desavouierung des Parlaments und damit auch der
Opposition!
Ich sage Ihnen Folgendes, Frau Dr. Baumgartner: Wenn sich der
Gesetzgeber in einer so durchsichtigen Art und Weise zum reinen Lobbyisten für eine Gruppe
macht, wie es in dieser Form passiert, können wir tatsächlich nicht mitmachen,
weil es darum gegangen wäre, einen Weg zu finden, der es beiden ermöglicht, zu
leben. Da kann ich trotz allen Wollens, Ihnen in der Sache Recht zu geben,
nicht ja dazu sagen.
Ein weiterer Punkt: Ich habe den Abänderungsantrag, den ich heute bekommen
habe, studiert. (Abg. Mag. Molterer: Gestern!) Ich habe ihn
heute bekommen, weil ich mir gestern erlaubt habe, Trauer um Dr. Klestil
zu üben. Ich war gestern nicht den ganzen Tag über an meinem Computer und habe
geschaut, ob mir die Regierung einen Abänderungsantrag für heute geschickt
hat. Erlauben Sie mir, dass ich das hier offen bekenne. Ich habe diesen Antrag
heute, als er verteilt wurde, gesehen.
Das ist Ihre Vorgangsweise, die Sie gewählt haben! Darum müssen Sie sie auch verantworten.
Jetzt lese ich hier etwas, was mich weniger als Mitglied des Verfassungsausschusses, sondern eher als Mutter sehr interessiert: Schutz von Kindern und Jugendlichen vor unreflektierten Darstellungen sexueller Handlungen. – Bitte, da sage ich ja, das ist ein Diskussionspunkt, für den ich mehr als offen bin, Frau Dr. Baumgartner und lieber Herr Klubobmann. Das sind Punkte, die ich als Abgeordnete schon etliche Male in die parlamentarische Diskussion eingebracht habe, aber die Art und Weise, die hier gewählt wurde, nämlich dass das ein Teil des Abänderungsantrages ist, ist genau der Punkt, warum ich sage, so etwas gehört in einem Ausschuss diskutiert. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)
Ich frage mich: Warum können wir nicht die Diskussion im Ausschuss über die Frage des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Sinne ihrer, wie es im Abänderungsantrag steht, körperlichen und geistigen Entwicklung führen? Da geht es auch um den Schutz vor Gewaltdarstellungen, denn da wird auf sexuelle Handlungen reduziert.
Sie machen sich Sorgen um die sittliche Entwicklung. Diese Sorge teile ich mit Ihnen, aber meine Sorge, liebe Frau Abgeordnete – mein Sohn schaut genug fern, weil er auch Eltern hat, die viel fernsehen –, sind nicht die unreflektierten sexuellen Darstellungen, sondern ist die massive Gewalt, die durch das Fernsehen auf unsere