Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 72

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Sie von der ÖVP kann man natürlich beglückwünschen, weil Sie es wieder einmal geschafft haben, die Freiheitlichen dorthin zu weisen, wo sie offensichtlich hingehören. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber es geht nicht nur um die Sozialversicherung der Bauern und die Kranken­versicherung innerhalb der Sozialversicherungsanstalt der Bauern – darauf komme ich später noch zu sprechen. Sie haben auch ein anderes Versprechen nicht wahr gemacht, Frau Bundesministerin. Es gibt keinen Wegfall der Chefarztpflicht! Es wird eine indikationsbedingte, ohne Chefarzt zu verschreibende Medikation geben; aller­dings ist diese mit einer Dokumentation zu versehen.

Jetzt frage ich Sie: Wie soll denn diese Dokumentation ausschauen? Was steht da drinnen (die Rednerin hält ein Schriftstück in die Höhe) über diese Dokumentation? – Da steht drinnen, dass die Frau Bundesministerin irgendwann einmal eine Verordnung erlassen wird und der Hauptverband dann darüber die Richtlinien zu erstellen hat. Kein Mensch, der heute dieses Gesetz beschließen will, weiß, wie diese Dokumentation erfolgen wird: – Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Der Chefarzt bleibt für die restlichen Medikamente, die nicht indikations­bedingt sind. Ihr Versprechen ist also überhaupt nicht realisiert, und es ist meiner Meinung nach ein Skandal, wenn Sie sagen: Das haben wir abgeschafft! In Wirklichkeit stimmt das für einen großen Teil der Medikamente nicht.

Dritter Punkt: Sie sind dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes nachgekommen, was die Darlehensrückzahlung beim Ausgleichsfonds anbelangt. Aber, Frau Bundes­ministerin, wo sind Sie denn den anderen Aufforderungen des Verfassungsgerichts­hofes nachgekommen? Wo gibt es denn die Neuregelungen bezüglich des Ausgleichs­fonds? – Die fehlen nach wie vor.

Und wenn man sich die Rückzahlungen anschaut, muss man sagen: Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse hat eigenartigerweise offensichtlich eine besondere Stellung. Es würde mich auch interessieren, wie es zu dieser Sonderstellung der Vorarlberger Gebietskrankenkasse kommt.

Außerdem würde mich interessieren, Frau Bundesministerin: Mit wem haben Sie da geredet? Haben Sie mit den Krankenversicherungsträgern geredet, die sozusagen Darlehen gewährt haben, oder haben Sie mit denen geredet, die Darlehen zurück­zahlen müssen, die aber ohnehin nicht wissen, wie sie es zurückzahlen können, weil sie selber Darlehen nehmen mussten, da sie kein Geld haben?

Zur BSVG-Geschichte. – Sonst wehren Sie sich immer, gerade die Damen und Herren von der ÖVP: Beitragsverbreiterung ist keine Diskussion in der Krankenversicherung, schon gar nicht bei den Gebietskrankenkassen. Beitragserhöhung – pfui! Gibt es nicht!

Was aber geschieht bei den Bauern? – Beitragsverbreiterung, Beitragserhöhung! Es gibt natürlich als Ausgleich dazu – da gebe ich Ihnen schon Recht – eine Senkung der Mindestbeitragsgrundlage, nämlich in den Optionsfällen. Also: ein kleines Zuckerl und ein bisschen Scharfmacherei, dann werden wir schon irgendwie hinkommen. Eine Mischung, ein Kompromiss – aber wem kommt diese Mischung zugute? – Dem kleinen Bauern nicht, sondern dem großen, der alles abschreiben kann (Abg. Grillitsch: Keine Ahnung!), der alles absetzen kann und der mit der Senkung der Mindestbeitrags­grundlage natürlich leben kann. – Das finde ich wirklich „hervorragend“. Es zeigt typisch Ihre Klientelpolitik! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Was hat denn Abschreibung mit Sozialversicherungsbeiträgen zu tun?)

Nächster Punkt, Herr Kollege Scheuch – befassen Sie sich mit diesem Thema –: 25 Prozent der Tabaksteuer, die normal in den Ausgleichsfonds kommt, erhalten 5 Prozent der Versicherten. 95 Prozent der Versicherten lassen Sie im Regen stehen,


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