Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 73

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weil Sie da keine Finanzierungsmöglichkeit für die Krankenversicherung haben und keine Versorge getroffen haben. Und das ist ein Skandal, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Einen Punkt möchte ich auch noch aufgreifen, weil das symptomatisch ist dafür, wie Sie Sozialpolitik machen: schlampig und husch-pfusch. Vor einem Monat haben wir hier, weil Sie auch dazu gezwungen waren, die Neuberechnung der Hinter­bliebenenpension besprochen. Wir haben Ihnen damals gesagt: Es ist unmöglich, dass die Menschen alle einzeln ihre Beitragsnachweise erbringen, Sie sollen das adminis­trativ erleichtern. – Sie waren überhaupt nicht bereit, darüber auch nur zu reden.

Und was sehe ich da in der Vorlage? – Ich bin ja froh, dass Sie lernfähig sind bis zu einem gewissen Grad. Aber genau das müssen Sie jetzt wieder reparieren. Vor einem Monat beschlossen – und heute schon müssen Sie es wieder reparieren!

Das Gleiche – und das sage ich Ihnen jetzt schon – wird auch mit diesem Antrag passieren, weil es wieder ein Husch-Pfusch Gesetz war, weil Sie keine Diskussion darüber zugelassen haben und weil Sie kritische, ehrlich gemeinte sachliche Argumen­tationen der Opposition nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Ich kann Sie nur bedauern. (Beifall bei der SPÖ.)

11.45

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Dr. Jarolim – in Richtung des sich zum Rednerpult begeben­den Abg. Mag. Tancsits –: In welcher Funktion sprechen Sie heute? – Abg. Dr. Partik-Pablé: Als Abgeordneter!)

 


11.46

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben heute das Sozialrechts-Ände­rungs­gesetz 2004 in Behandlung, und wir haben vor zwei Tagen über die Vorgangs­weise und die Fristsetzung hier debattiert.

Frau Kollegin Silhavy, ich sage Ihnen auch ganz offen: Ich bedauere es, dass wir hier nicht zu ausgiebigeren Beratungen gekommen sind. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) Ich bedanke mich für das Bemühen, auf informellem Weg auch Gespräche mit Herrn Kollegem Öllinger herzustellen. Die Situation ist sicherlich eine Ausnahme. Ich habe auch vor zwei Tagen begründet, warum es notwendig ist, gerade wegen der Frage des Ausgleichsfonds zu einem raschen Gesetzesbeschluss zu kommen.

Wenngleich ich es verstehe, dass Sie mit dieser Vorgangsweise nicht einverstanden sein können, bitte ich Sie doch, auch auf den Inhalt ein wohlwollendes Augenmerk zu legen, weil ich denke, dass der Inhalt dieser Gesetzesvorlage positiv ist und – wenn wir auch in Details unterschiedlicher Auffassung sind – sich durchaus sehen lassen kann.

Ich möchte drei Bereich im Besonderen herausnehmen:

Der erste ist die Frage der so genannten Chefarztpflicht, die natürlich nicht abge­schafft wird, aber die Belastung für den einzelnen Patienten und seine Angehörigen kann doch wesentlich reduziert werden. Ich weiß, dass sich die Frau Bundesministerin über Monate bemüht hat, eine Lösung mit allen Krankenkassen, mit allen Trägern, mit den Selbstverwaltungen zustande zu bringen. So weit sind wir noch nicht. Wir haben heute die Verordnungsermächtigung hier zu beschließen, die es ermöglichen wird, dass auch im Nachhinein kontrolliert werden kann, sodass der einzelne Patient nicht den Botengänger zwischen Krankenkasse und ihrem Vertragspartner machen muss.

 


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