Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 74

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Das – und das sollte für uns hier der entscheidende Punkt sein – ist eine wesentliche Erleichterung für viele Menschen und Versicherte in diesem Land. – Danke, dass wir heute so weit sind. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Damit im Zusammenhang steht auch eine weitere preissenkende Maßnahme, nämlich die Festlegung des EU-Durchschnittspreises als Höchstabgabepreis für die Kranken­versicherungsträger. Ich rufe das auch deshalb in Erinnerung, weil wir ja im Dezem­ber 2003 ein Preisdämpfungspaket beschlossen haben, dessen Auswirkungen sich sehen lassen können. Das ist einer der entscheidenden Finanzierungspunkte der sozialen Krankenversicherung, und das, was heute hier geschieht, ist ein weiterer Schritt dazu, die Preisentwicklung am Medikamentensektor ohne Qualitätsverlust in den Griff zu bekommen.

Der zweite Bereich, den ich herausstreichen will, ist die Ausgleichsfonds-Lösung: Vom Verfassungsgerichtshof wurden im vergangenen Jahr die getroffenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung der Krankenversicherungsträger zum Teil aufgehoben, und zwar zum Teil deshalb, weil Versichertengemeinschaften aus der Sicht des Ver­fassungsgerichtshofes nicht in ihrer dynamischen Entwicklung berücksichtigt wurden, sondern aus dem historischen Wachsen heraus.

Das muss man so zur Kenntnis nehmen, und wir haben hier von der Selbstverwaltung getragene Lösungen. Dafür muss man sich bei den Beteiligten bedanken; ich denke, Kollege Neugebauer wird dann noch auf die einzelnen Fragen eingehen. Es finden die Rückzahlungen statt, und was das Wesentliche ist: Die Träger haben Rechtsfrieden vereinbart. Es wird also hier keine weiteren Verfahren geben, und wir werden aus den Mitteln der Tabaksteuer die entsprechenden Ergänzungen vornehmen können. (Abg. Csörgits: Für die Bauern?) – Nein, nicht nur für die Bauern! Der Ausgleichsfonds wird nämlich jetzt schon aus der Tabaksteuer gespeist, Frau Kollegin, wie Sie wissen müssten. Die Möglichkeit, hier mehr als 4,3 Prozent für alle über den Ausgleichsfonds zu verwenden, wird hiemit erweitert.

Zusätzlich wird es die Möglichkeit für einzelne Kassen – in diesem Fall für die Sozialversicherung der Bauern – geben, und das ist vollkommen richtig so, weil diese ja laut Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes aus dem Ausgleichsfonds nicht bedient werden kann und daher einer besonderen Finanzierung bedarf. – Wer dies ablehnt, meine Damen und Herren, hat das Wort „Solidarität“ nicht verstanden! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Dazu kommt, dass diese Berufsgruppe von sich aus, aus der Selbstverwaltung heraus, bereit ist, einen eigenen Beitrag, und zwar einen ganz gewaltigen Beitrag, zu leisten: eine Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages auf das allgemeine Niveau des ASGV, also auf 7,4 Prozent. In diesem Sinne kann man sich als Sozialpolitiker, der an einer gesunden Finanzierung unserer Krankenkassen interessiert ist, dafür bei den Interessenvertretungen der Bauern nur bedanken. Und das möchte ich hiemit auch tun! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe des Abg. Dr. Jarolim.)

Meine Damen und Herren! Im Sinne einer vernünftigen Pflege des Sozial­ver­sicherungs­systems kann dieser heutige Schritt – wenn auch ungewöhnlich schnell; das wird jedoch sicherlich nicht zur Regel werden; nochmals: ich bedauere, dass das so schnell gehen musste – nur als notwendig und gut bezeichnet werden. Ein wichtiger Schritt zum Erhalt, zur Verbesserung und Stützung unseres Sozialversicherungs­systems, eines Systems, an dem uns allen gelegen ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

11.52

 


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