Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 75

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


11.52

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Irgendwie kann ich schon verstehen, warum Sie mit diesem Gesetz solche Eile hatten und warum im Ausschuss darüber nicht beraten wurde. Herr Abgeordneter Tancsits, danke für die Einladung zu einem Informationsgespräch, aber: Wenn man ein wirklich gutes Gesetz machen will, sollte man das eigentlich schon in einem Ausschuss behandeln, beraten – und wohl auch verändern können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Als Oppositionspolitiker bin ich nicht unbedingt so naiv, daran zu glauben, dass es Oppositionsparteien so leicht möglich ist, in einem Ausschuss eine Gesetzesvorlage der Regierungsparteien zu verändern, wissen wir doch, dass Sie uns in der Regel nicht einmal in einem Ausschuss die Möglichkeit geben, bei einer Gesetzesvorlage ver­ändernd wirken zu können. Aber durch unsere Argumentation kommt man zumindest drauf, auch als Regierungspartei, wo es noch fehlt.

Ich kann Ihnen nur sagen, Herr Abgeordneter Tancsits: Das, was Sie uns hier vor­legen – Frau Bundesministerin, das gilt natürlich auch für Sie –, dieses Sozialrechts-Änderungsgesetz in dieser Husch-Pfusch-Variante, trägt zwar den Namen von Abgeordneten, aber wir wissen doch alle: Diese Gesetzesvorlage ist im Ministerium entstanden!

Zu dieser Vorlage kann ich nur sagen: Das ist die Verlängerung des Murks! Das ist leider nicht das, was wir uns von einer Sanierung der Krankenkassen erwarten würden. Im Gegenteil, Herr Abgeordneter Tancsits: Das ist schlecht! Aber ich stehe nicht an zu sagen: Es gibt einen Punkt – Sie haben ihn schon erwähnt: die Chefarztpflicht –, zu dem ich sage, ja, da teile ich Ihre Argumentation, es ist das keine Aufhebung der Chefarztpflicht. Das ist zwar mit viel Bürokratie verbunden, aber es ist zunächst einmal das erreicht, was wir immer wieder eingefordert haben: dass die Patienten und Patientinnen nicht unnötig mit dem Gang zum Chefarzt belastet werden.

Jetzt schauen wir uns einmal an, ob diese Chefarztpflicht-Regelung funktioniert; wir werden uns diese neue Regelung jedenfalls genau ansehen, aber zunächst einmal: Ja, das ist eine Verbesserung in diesem Bereich. Wenn ich jetzt allerdings bei der Chefarztpflicht bin und anfangen muss, darüber nachzudenken, dass das Ganze mit einer Verordnungsermächtigung ausgestattet ist, ist mir nicht ganz wohl ums Herz, denn wir sind jetzt eigentlich nur mehr dazu da – und das war ja auch im Ausschuss so; wünschenswerte Änderungen haben Sie von ÖVP und FPÖ verhindert –, hier sozusagen etwas abzuloben! Und das ist, mit Verlaub, schon reichlich absurd!

Da gibt es einen Initiativantrag von Abgeordneten – nennen wir es einmal beim Namen –, die sagen: Es ist ganz dringender Handlungsbedarf gegeben, und wir wissen auch, wie das gemacht gehört. Dann sagen Sie, es gehört so gemacht, dass die Frau Ministerin das irgendwann machen soll; wie sie es macht, ist ihre Sache! – Na tolle Leistung in diesem Initiativantrag der Abgeordneten Dolinschek und Tancsits, kann ich da nur sagen! Das kann es doch nicht sein. Das ist aber noch immer nicht der wirkliche Punkt, Herr Kollege Tancsits.

Nehmen wir jetzt einen Bereich heraus, der auch von Ihnen angesprochen wurde: Beitragserhöhung bei den Bauern. Semantisch klingt das ja alles wunderbar, was Sie da sagen: Sie sind den Bauern und ihrer Selbstverwaltung dankbar dafür, dass sie von sich aus bereit waren, die Beiträge zu erhöhen. – Das klingt sehr gut. Ich weiß nicht, ob Sie die Bauern gefragt haben, Herr Grillitsch, der Sie zwar ein nicht unbedeutender


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