Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 102

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aus einem kleinen Abbild der politischen Landschaft und Wirklichkeit in Österreich, sondern auch die sogenannten Partnerorganisationsländer sind Mitglieder im Kuratorium, und bisher haben sowohl das Kuratorium des Versöhnungsfonds als auch das Kuratorium des Nationalfonds die Tradition, Beschlüsse im Konsens zu fassen, nicht gebrochen. Deshalb ist es eine wichtige Entscheidung, die wir in den nächsten Monaten hier zu treffen haben, und die Grundlagen hiefür sind nicht ganz einfach.

Zum Nationalfonds möchte ich noch eine Anmerkung machen. Da gibt es jetzt eine Fristverlängerung, bezüglich der es im Rahmen der Diskussion natürlich auch Fragen – vor allem seitens der Kultusgemeinde – gegeben hat: Warum verlängert man die Frist für einen Zeitraum, obwohl absehbar ist, dass das Problem dann wahrscheinlich trotz­dem nicht gelöst sein wird?

Ich habe zur Antwort gegeben: Um den Druck zu erhöhen, beispielsweise auch auf die Bundesländer, entsprechende Maßnahmen zu setzen, Grundlagen zu schaffen, auch gesetzliche Grundlagen, weil wir sonst immer wieder einen in der Sache zwar richtigen, aber was die Finalisierung der Arbeit des Entschädigungsfonds angeht, nicht abseh­baren Zeitablauf haben. Ich hoffe sehr, dass die Bundesländer diesen vom Nationalrat heute ausgesprochenen Wink mit dem Zaunpfahl in Bezug auf die Frist zu würdigen wissen, aber auch im Sinne des Auftrages, den Nationalfondsgesetz und Ent­schädigungsfondsgesetz insgesamt haben.

Danke noch einmal an die Frau Generalsekretärin des Nationalfonds Hannah Lessing! Sie steht jetzt immer ein bisschen im Schatten, weil das der ältere Fonds ist und sie die jüngere Person. Für die Herren ist ein Ende ihrer Arbeit absehbar, für Frau Mag. Lessing ist meiner Ansicht nach noch lange kein Ende ihrer Arbeit absehbar. Aber wenn diese Arbeit in dieser hervorragenden Form weiterhin geschieht, wie das in den letzten nun schon neun Jahren – nächstes Jahr ist das Jubiläumsjahr – abge­wickelt wurde, dann glaube ich nicht, dass es je Gründe zu Beanstandungen geben wird, obwohl ich doch hoffe, dass es einmal keine Auszahlungen mehr geben wird und wir uns allein der Projekt- und der Gedächtnisarbeit im Sinne des gesetzlichen Auftrages widmen können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.31

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Machne. – Bitte.

 


13.32

Abgeordnete Helga Machne (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Österreichische Versöhnungsfonds wurde im Jahr 2000 eingerichtet und erbringt freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes.

Für die Erarbeitung dieses Gesetzes, welches mit dem heutigen Beschluss bis 31. Dezember 2005 verlängert wird, ist dem Kabinett Schüssel I, bei dem ich noch nicht im Nationalrat war, großer Dank und Anerkennung auszusprechen.

Danken möchte ich aber auch der österreichischen Wirtschaft, die mit ihren Beiträgen zum Versöhnungsfonds mithilft, die grausamen Menschenrechtsverletzungen zumin­dest zu einem kleinen Teil abzugelten.

Seit nunmehr vier Jahren ist Botschafter Dr. Ludwig Steiner, den ich schon lange kenne und den ich in vielen Veranstaltungen schätzen gelernt habe, Vorsitzender des Komitees, welches für die Auszahlungen an die Opfer verantwortlich ist, tätig. Dr. Steiner, selbst ein Betroffener, selbst ein Opfer des nationalsozialistischen Re-


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