die in schon fortgeschrittenem Alter ein Lehramtsstudium absolviert haben und dann letztlich auch unterrichten wollen. Bislang war das mit 39 Jahren begrenzt, jetzt soll es nach einem gemeinsamen Antrag auf 45 Jahre erhöht werden.
Wir sind
der Auffassung, dass hier eine Altersgrenze eigentlich nicht wirklich notwendig
ist. Angesichts der pensionsrechtlichen Entwicklungen werden wir wahrscheinlich
in fünf Jahren wieder hier stehen und diese Grenze nach oben erweitern, wenn
der Zeitraum, in dem es noch einen Sinn macht, diskutiert wird. Insofern
scheint es, weil es auch jetzt schon Ausnahmebestimmungen gibt, sinnvoll zu
sein, diese Altersgrenze überhaupt zu streichen. Anspruch auf einen Job hat es
auch bis jetzt nicht gegeben, insofern macht, so denke ich, auch eine
Altersgrenze wenig Sinn.
Daher
folgender Antrag:
Abänderungsantrag
der
Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Unterrichtspraktikumgesetz
geändert wird (496 der Beilagen)
Der Nationalrat
wolle beschließen:
Der
eingangs genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
3. § 3
Abs. 4 Z 4 entfällt, die bisherige Z 5 erhält die Bezeichnung 4
und die bisherige Z 6 erhält die Bezeichnung 5.
*****
Damit
wäre erwirkt, dass diese Altersgrenze fällt.
Aber
jetzt zu dem Antrag betreffend die Frage des Lehramtszeugnisses an pädagogischen
Akademien für körper- und sinnesbehinderte Studierende, der, wie ich meine, den
wichtigsten Teil dieser Verhandlungspunkte darstellt. Frau Kollegin
Rossmann – da gilt es jetzt ein bisschen zu differenzieren; ich werde dann
noch ein paar APA-Meldungen vorlesen, die das Ganze recht spannend
machen –, Ihnen muss man zumindest konzedieren, dass hier ein gemeinsamer
Anspruch da ist, aber wenn Sie sagen, die Versäumnisse der letzten Jahre müssen
aufgeholt werden, dann darf ich Sie schon daran erinnern, dass es diesen Antrag
bereits in der letzten Legislaturperiode gegeben hat.
Dieser
Bericht der Volksanwaltschaft resultiert aus dem Jahre 1999, unser erster
Antrag ist aus dem Jahre 2001; er ist damals vertagt worden, nicht wieder
behandelt worden. Er kam auf Antrag der Grünen wieder auf die Tagesordnung,
wurde zunächst wieder vertagt, und jetzt, nach mittlerweile knapp vier Jahren,
gibt es einen gemeinsamen Antrag, der die Bildungsministerin auffordert, ein
Gesetz vorzulegen, das die Umsetzung an den pädagogischen Hochschulen bis 2007
ermöglicht. Dann haben wir – von 1999 bis 2007 – immerhin acht Jahre
gebraucht, den sinnes- und körperbehinderten Studierenden zu ermöglichen, auch
zu unterrichten. Und das ist nicht wirklich ein Ruhmesblatt, was die Zeitspanne
betrifft.
Es wird
aber noch spannender, wenn man sich den Inhalt anschaut; vielleicht können
Kollege Amon und Kollegin Rossmann dann gemeinsam erklären, was sie eigentlich
für einen Entschließungsantrag eingebracht haben.
Ich habe mir erlaubt, mich schon darüber zu freuen, dass wir nach mittlerweile vier Jahren einen gewissen Beitrag zu diesem Gesetz geleistet haben, und habe meiner