Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 129

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

die in schon fortgeschrittenem Alter ein Lehramtsstudium absolviert haben und dann letztlich auch unterrichten wollen. Bislang war das mit 39 Jahren begrenzt, jetzt soll es nach einem gemeinsamen Antrag auf 45 Jahre erhöht werden.

Wir sind der Auffassung, dass hier eine Altersgrenze eigentlich nicht wirklich notwendig ist. Angesichts der pensionsrechtlichen Entwicklungen werden wir wahrscheinlich in fünf Jahren wieder hier stehen und diese Grenze nach oben erweitern, wenn der Zeitraum, in dem es noch einen Sinn macht, diskutiert wird. Insofern scheint es, weil es auch jetzt schon Ausnahmebestimmungen gibt, sinnvoll zu sein, diese Altersgrenze überhaupt zu streichen. Anspruch auf einen Job hat es auch bis jetzt nicht gegeben, insofern macht, so denke ich, auch eine Altersgrenze wenig Sinn.

Daher folgender Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Unterrichts­praktikumgesetz geändert wird (496 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der eingangs genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

3. § 3 Abs. 4 Z 4 entfällt, die bisherige Z 5 erhält die Bezeichnung 4 und die bisherige Z 6 erhält die Bezeichnung 5.

*****

Damit wäre erwirkt, dass diese Altersgrenze fällt.

Aber jetzt zu dem Antrag betreffend die Frage des Lehramtszeugnisses an pädago­gischen Akademien für körper- und sinnesbehinderte Studierende, der, wie ich meine, den wichtigsten Teil dieser Verhandlungspunkte darstellt. Frau Kollegin Rossmann – da gilt es jetzt ein bisschen zu differenzieren; ich werde dann noch ein paar APA-Meldungen vorlesen, die das Ganze recht spannend machen –, Ihnen muss man zumindest konzedieren, dass hier ein gemeinsamer Anspruch da ist, aber wenn Sie sagen, die Versäumnisse der letzten Jahre müssen aufgeholt werden, dann darf ich Sie schon daran erinnern, dass es diesen Antrag bereits in der letzten Legislatur­periode gegeben hat.

Dieser Bericht der Volksanwaltschaft resultiert aus dem Jahre 1999, unser erster Antrag ist aus dem Jahre 2001; er ist damals vertagt worden, nicht wieder behandelt worden. Er kam auf Antrag der Grünen wieder auf die Tagesordnung, wurde zunächst wieder vertagt, und jetzt, nach mittlerweile knapp vier Jahren, gibt es einen gemein­samen Antrag, der die Bildungsministerin auffordert, ein Gesetz vorzulegen, das die Umsetzung an den pädagogischen Hochschulen bis 2007 ermöglicht. Dann haben wir – von 1999 bis 2007 – immerhin acht Jahre gebraucht, den sinnes- und körper­behinderten Studierenden zu ermöglichen, auch zu unterrichten. Und das ist nicht wirklich ein Ruhmesblatt, was die Zeitspanne betrifft.

Es wird aber noch spannender, wenn man sich den Inhalt anschaut; vielleicht können Kollege Amon und Kollegin Rossmann dann gemeinsam erklären, was sie eigentlich für einen Entschließungsantrag eingebracht haben.

Ich habe mir erlaubt, mich schon darüber zu freuen, dass wir nach mittlerweile vier Jahren einen gewissen Beitrag zu diesem Gesetz geleistet haben, und habe meiner


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite