Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 160

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zustimmen werden, hat Erklärungsbedarf. Da gebe ich Kollegen Broukal Recht: Auch wir waren gegen dieses Universitätsgesetz – aus verschiedensten Gründen, wie etwa, weil wir aus guten und nachvollziehbaren Gründen glauben, dass den Universitäten weniger Autonomie als vielmehr Scheinautonomie geboten wurde, dass dieses Gesetz sehr viele junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hinauf bis zu den Rektoren und Vizerektorinnen vielfach demotiviert hat, weil Anspruch und Wirklichkeit massiv auseinander driften, weil mangelnde Partizipation Mitentscheidung und Transparenz erschweren, und weil die Mehrkosten, die durch das Gesetz entstehen, eigentlich nicht so vergütet werden, wie Sie und Grasser uns ursprünglich zugesagt haben.

Auch die Loslösung der Medizin ist nicht überwunden. Das verursacht massive Kosten, und ich werde, wenn Zeit bleibt, Beispiele dafür anführen.

Es ist auch nicht notwendig, angesichts dieser Novelle und des Abänderungsantrages vor Dankbarkeit zu zerfließen. Sie wurden dazu, sage ich jetzt einmal vielleicht etwas scharf, eigentlich genötigt, dadurch genötigt, weil eben beim VfGH Beschwerde erhoben wurde beziehungsweise der VfGH zur Abgabe einer Meinung aufgerufen wurde.

Wenn jetzt Leistungsverträge auf eine rechtmäßige, verfassungsrechtlich korrekte Basis gestellt werden, ist das für mich ein Motiv, der Sache zuzustimmen, weil nie­mand davon etwas hat, ein Gesetz, das pauschal kritisiert wird, auch in Einzelheiten, wo man es kritisieren könnte, gleich schlecht, gleich unzulänglich wie vorher zu belassen. Das ist mein Motiv.

Ich möchte aber schon daran erinnern, dass Leistungsverträge etwas sehr Diffiziles sind. Was ist universitäre Leistung? Wie schaut Leistung an Kunsthochschulen aus? Muss ein Dirigent wissenschaftliche Abhandlungen schreiben, oder ist es eine Leis­tung, wenn er einmal große Orchester dirigieren darf? Hier die richtigen Maßstäbe für die richtigen Institute und Fakultäten zu finden, ist eine Übung, die begonnen hat, aber die laufend evaluiert werden muss und auf ihre Richtigkeit – ich sage nicht Recht­mäßigkeit, weil das ja viel schneller geht – und Plausibilität überprüft werden muss. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Nachdem 20 Prozent des Budgets über Leistungsvereinbarungen festgelegt werden, ist es, glaube ich, wichtig, dass Chancengleichheit besteht und dass irgendwo eine Balance zwischen – sage ich jetzt einmal – der Kraft und Macht Ministerium und der schon weniger großen Kraft und Macht der Universitäten gegeben ist. Das heißt, dass so etwas auch einklagbar sein muss, hinterfragbar sein muss, verlässlich sein muss, rechtmäßig sein muss, und hier hat uns der Verfassungsgerichtshof sicher geholfen – und letztlich auch Ihnen.

Es ist aber auch notwendig, sich diese Indikatoren für Leistungen von verschiedensten Warten aus anzuschauen und sich nicht, wie Kollegin Brinek meint, auf etwas zu verlassen, was ich Ferndiagnose nennen möchte. (Beifall bei den Grünen.)

Von außen zu sagen, unser Gesetz ist so super: Bitte sagen Sie mir ehrlich – und ich traue Ihnen diese Ehrlichkeit zu –, ob der Nobelpreisträger, der eingeflogen wird, hier bewirtet wird, dem man erzählt, wie gut wir sind, auch die 200 Seiten Gesetz und Erläuterungen wirklich gelesen hat, auf die Unis gegangen ist und mit den Leuten gesprochen hat! – Ich glaube das nicht, und dazu habe ich mehr als eine gute Annahme.

Dass etwas verbessert wurde, dafür bin ich dankbar. Es war aber auch notwendig, dass Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung – die dauert zumindest sechs Jahre – nicht von Wahlen ausgeschlossen werden. Die Entdemokratisierung wurde ja schon weit vorangetrieben, aber ganze Gruppen von ÄrztInnen in Ausbildung oder wissen-


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