Ich bitte auch hier jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung, seinen Bericht 606 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung, seinen Bericht 607 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte auch hier die Damen und Herren um ein entsprechendes Zeichen im Fall der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
20. Punkt
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses
über die Regierungsvorlage (468 d.B.): Abkommen zwischen der Republik
Österreich und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die gegenseitige
Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (594 d.B.)
21. Punkt
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses
über die Regierungsvorlage (513 d.B.): Beendigung des Übereinkommens über
die gegenseitige Anerkennung von Prüfungszeugnissen und Konformitätsnachweisen
(595 d.B.)
22. Punkt
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses
über die Regierungsvorlage (411 d.B.): Übereinkommen zwischen den
Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen
Weltraumorganisation und der Europäischen Weltraumorganisation über den Schutz
und Austausch von der Geheimhaltung unterliegenden Informationen (596 d.B.)
23. Punkt
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses
über die Regierungsvorlage (457 d.B.): Übereinkommen zwischen den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Rechtsstellung des zum
Militärstab der Europäischen Union abgestellten beziehungsweise abgeordneten
Militär- und Zivilpersonals, der Hauptquartiere und Truppen, die der
Europäischen Union gegebenenfalls im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung
der Aufgaben im Sinne des Artikels 17 Absatz 2 des Vertrags über die
Europäische Union, einschließlich Übungen, zur Verfügung gestellt werden, sowie
des Militär- und Zivilpersonals der Mitgliedstaaten, das der Europäischen
Union für derartige Aufgaben zur Verfügung gestellt wird (EU-Truppenstatut)
samt Erklärungen (597 d.B.)