Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 182

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von unserem eigenen Land und von der Europäischen Union verlangen, wohl auch in solche Abkommen mit hineinnehmen. Da darf es nicht passieren, dass die Fischerei an der 4000 Kilometer langen Küste Chiles, die den Fischern den Lebensunterhalt bietet, gerade durch ein solches Abkommen betroffen ist und die kleinen Fischer – es sind meist Männer, es sind kaum Frauen dabei – gefährdet sind, ihre traditionellen Fisch­gründe verpachten oder verkaufen zu müssen. Durch dieses Abkommen werden die großen Firmen einfach reingelassen, ein Schutz dieser Fischer oder auch der natür­lichen Ressourcen ist hingegen nicht enthalten.

Meine Damen und Herren! Ich habe versucht, einige der Punkte dieses Abkommens und der Schwierigkeiten, die dieses Abkommen beinhaltet, darzustellen. Ich hoffe, ich konnte begründen, warum wir aus guten Gründen diesem Abkommen in dieser Form nicht zustimmen können. (Abg. Marizzi: Ein bisschen lang war es!) Ich hoffe, dass das nicht ein Präzedenzfall für andere Abkommen dieser Art mit Ländern wird, welche die Absatzmärkte brauchen, welche aber nicht die wirtschaftliche und politische Macht haben, das gegenüber der EU auch durchzusetzen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.05

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Großruck zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.05

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Herr Staatssekretär! Letzterer befindet sich diesmal in neuer Position; sonst ist er immer vor mir gesessen, jetzt sitzt er vis-à-vis. (Staatssekretär Mag. Mainoni: Jetzt sitze ich hinter dir!) Alles Gute wünsche ich dir, lieber Freund!

Hohes Haus! Ich werde ganz kurz exemplarisch das Abkommen zwischen Österreich und dem Haschemitischen Königreich Jordanien erwähnen, und zwar deshalb exem­plarisch, weil es natürlich – das hat Kollege Scheibner schon gesagt – auch für andere Staaten zu gelten hat. Das ist ja keine Einbahn, sondern wir vereinbaren, dass gegenseitige Hilfeleistung schnell und unbürokratisch ermöglicht wird, ob es sich nun um Grenzübertritt oder Einreise auch für Hilfsorgane handelt. Wer sagt uns denn, dass Österreich vor jeglichen Katastrophen gefeit ist und wir nicht auch einmal die Hilfe jener brauchen, mit welchen wir heute in der Sichtweise, dass wir ihnen helfen werden, dieses Abkommen abschließen?

Meine Damen und Herren! Ich darf diese Gelegenheit, bei welcher Rechtssicherheit auch für die NGOs gegeben wird, auch dazu nützen, diesen einmal herzlich zu danken, und zwar nicht nur für ihre aktive Hilfe in Katastrophensituationen, sondern für ihre permanenten weltweiten Aktionen. Ich kenne das zum Beispiel ganz besonders auch von Albanien: Es werden Millionenbeträge und Zigtausende von Stunden von freiwil­ligen und ehrenamtlichen Helfern investiert, um den Menschen wirklich permanent zu helfen, und das ist nur ein Beispiel von vielen dafür, dass Österreicher auf der ganzen Welt tätig sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Es bedarf natürlich auch einer Regelung für Katastrophenfälle. (Zwischenruf des Abg. Wittauer .) – Lieber Freund! Ich weiß, du musst auf den Flugplatz. Lass mich aber noch fertig sprechen, ich bin’s gleich!

Auch das Rote Kreuz, die Feuerwehr und auch das Bundesheer haben Rechts­sicherheit, wenn sie im Einsatz sind. – Ich komme jetzt ganz kurz zum Bundesheer, meine Damen und Herren. Eine heutige Schlagzeile in der „Kronen Zeitung“ besagt, dass Abfangjäger den Luftraum über Wien während des morgigen Begräbnisses bewachen werden, weil eine große Zahl von Staatsmännern anwesend sein wird. – Auch für diese Zwecke, meine Damen und Herren, brauchen wir Abfangjäger, um


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