kundgemacht werden sollen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür
eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig
angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Übereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union über Ansprüche eines Mitgliedstaates gegen einen anderen Mitgliedstaat wegen Beschädigung von in seinem Eigentum stehenden, von ihm genutzten oder betriebenen Sachen oder wegen Körperverletzung oder Tod von Mitgliedern des Militär- oder Zivilpersonals seiner Einsatzkräfte im Rahmen einer Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union in 519 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür
ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig
angenommen.
Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses im Sinne des Art. 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die dänischen, englischen, finnischen, französischen, griechischen, italienischen, niederländischen, portugiesischen, schwedischen und spanischen Sprachfassungen dadurch kundgemacht werden, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.
Ich bitte auch hier jene Damen und Herren, die dem zustimmen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Beschluss der im Rat der Europäischen Union vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten betreffend die Vorrechte und Immunitäten von ATHENA in 515 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte die Damen und Herren um ein entsprechendes Zeichen bei Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses im Sinne des Art. 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die dänischen, englischen, finnischen, französischen, griechischen, italienischen, niederländischen, portugiesischen, schwedischen und spanischen Sprachfassungen dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.
Ich bitte auch
hier jene Damen und Herren, die dem zustimmen wollen, um ein diesbezügliches
Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll in 549 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes
Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses im Sinne des Art. 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass alle Sprach-