Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 33

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tun hatte; ein Termin, der deswegen zustande gekommen ist, weil Bundesrat Merz seit etwa einem halben Jahr im Amt ist und wir noch keine Möglichkeit des Kennenlernens hatten. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Das Thema Telekom Austria/Swisscom ist nicht auf der offiziellen Tagesordnung gestanden; wir haben offiziell auch nicht darüber gesprochen; dementsprechend haben wir auch die Medien informiert. Informell, nach dem offiziellen Teil, hat Bundesrat Merz dieses Thema angesprochen. Das Thema wurde jedoch nicht konklusiv erörtert, und ich habe bei diesem Gespräch den Eindruck gewonnen, dass es auch in der Schweiz unterschiedliche Positionen zu dieser möglichen Transaktion gegeben hat.

Zur Frage 5:

Ich kenne die Gesetze; selbstverständlich kann ich daher das in Ihrer Frage Ange­schnittene absolut ausschließen.

Zur Frage 6:

Zum gemeinsamen Informationsstand der ÖIAG und des Eigentümervertreters, zur Frage, warum und was den Ausschlag für ein Platzen dieses Deals gegeben hat: Es war eine Realisierung der Transaktion zu den im Grundsatz verhandelten Bedin­gungen, inklusive des Zeitplans, nach einer Entscheidung des Schweizer Verwaltungs­rates aus Sicht der ÖIAG nicht mehr möglich – und weiters war die Vertrauensbasis zwischen den Verhandlungspartnern ÖIAG und Swisscom nicht mehr gegeben, weil mehrere dem Grunde nach vereinbarte Punkte nicht eingehalten wurden.

Das heißt: Weil die konkrete österreichische Verhandlungsposition nicht mehr aufrecht­zuerhalten war und nachhaltige österreichische Interessen nicht mehr durchsetzbar waren, wurden die Verhandlungen von der ÖIAG abgebrochen. Mir hat das der Auf­sichts­ratsvorsitzende unmittelbar vor der öffentlichen Kommunikation mitgeteilt. Daher ist auch nicht richtig, dass durch eine „politische Entscheidung“ diese Transaktion gestoppt worden sei.

Zu den Fragen 7 und 8:

Ich darf darauf verweisen, dass das in die alleinige Zuständigkeit der weisungs­ungebundenen und unabhängigen Finanzmarktaufsicht fällt. Ich habe die Finanzmarkt­aufsicht um eine Stellungnahme gebeten und darf diese Stellungnahme wie folgt zitieren.

Information der Finanzmarktaufsicht: 

„Es gibt grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung, die Aussetzung des Handels in einer Aktie wegen einer bevorstehenden wichtigen Mitteilung zu beantragen. Das Börsegesetz verpflichtet lediglich, dass eine kursrelevante Tatsache unverzüglich über geeignete Massenkommunikationsmittel zu veröffentlichen ist. Dies ist erfolgt.

Es gibt auch keine gesetzliche Verpflichtung zur Vorabinformation der Wiener Börse, die allein befugt ist, über die Aussetzung des Handels zu entscheiden. Die Kom­munikation des Scheiterns der Gespräche zwischen Swisscom und ÖIAG ist daher nach den vorliegenden Informationen“ – aus der Sicht der Finanzmarktaufsicht – „gesetzeskonform erfolgt.

Die Finanzmarktaufsicht kann auf Grund der eingeleiteten Untersuchungen keinerlei Aussagen zum Handel mit Put-Optionen der Telekom Austria in den zwei Tagen vor dem Platzen der Verhandlungen machen. Allgemein dienen Optionen aber nicht vor­rangig der Spekulation, sondern der wirtschaftlichen Absicherung von Geschäften.

 


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