Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 47

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Jetzt wird der ÖIAG-Aufsichtsrat – der Vorsitzende, auch der Vorstand – im Regen stehen gelassen, man dreht sich auf dem Absatz um – auch dafür haben wir ja ein paar Experten. Und was passiert? – Die Politik hat sich nicht eingemischt, nein! Wie ist es da mit Ihren eigenen Vorgaben?

Ich sage Ihnen, die richtige Linie der Politik wäre – und dazu bekennen wir uns auch –, im Operativen und im Detail nicht hineinzuregieren, aber sich selbst dort in die Pflicht zu nehmen, wo es immer noch um die öffentliche Sache geht. Für uns ist die Telekom schon noch ein Bereich, in dem auch öffentliche Interessen eine Rolle spielen. Das heißt nicht, dass er zu über 50 Prozent im öffentlichen Eigentum verbleiben muss, aber öffentliche Interessen sind bei einem Schlüsselbetrieb der Infrastruktur für die österreichische Volkswirtschaft allemal zu berücksichtigen.

Ich habe den Eindruck, dass da ganz andere Dinge dominiert haben – und nicht so sehr die Frage, was die optimale Lösung für die Zukunft sein kann. Ich gestehe aber, und damit komme ich zum konkreten Anlassfall, zu, dass unsere Analyse nicht so scharf ausfällt wie diejenige der Antragsteller, also der SPÖ. Es ist tatsächlich, etwa in der Frage der Kursverluste, natürlich so, dass man zugestehen muss, dass natürlich jene Kursgewinne, die zuvor deshalb angefallen sind, weil auf diesen Deal spekuliert wurde, abzuziehen sind. Dieser Erkenntnis darf man sich, glaube ich, nicht ver­schließen.

Weiters ist die Frage zu stellen, inwieweit nicht auf lange Frist die Hereinnahme eines strategischen Partners auch nützlich sein könnte. Aber genau deshalb ist die Frage, was zu tun ist, klar zu beantworten:

Der Privatisierungsauftrag an die ÖIAG ist in dieser Form aus unserer Sicht zurück­zunehmen. Man muss Zeit gewinnen, um für einen etwaigen Verkauf an der Börse ein gutes Klima zu haben. Unserer Meinung nach braucht man da im Moment gar nichts, aber sollte sich eine vernünftige Verwendungsmöglichkeit für die Erlöse auftun, kann man sich das überlegen.

Viel wesentlicher ist aber, dass 25 Prozent plus eine Aktie – vielleicht auch mehr – im öffentlichen Eigentum verbleiben, um für die weitere Fragestellung des sogenannten – jetzt sage ich nicht: österreichischen Interesses, sondern des Interesses des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Österreich den Fuß in der Tür zu behalten.

Deshalb haben Sie unser Angebot, das ÖIAG-Gesetz in einem Bereich, in dem Verschränkungen zukünftig vielleicht einmal sinnvoll sein könnten, zu ändern. Ihnen ist jetzt offensichtlich eine Panne passiert. Ich will das gar nicht kritisieren, denn wir haben es damals auch fast übersehen und nur global kritisiert. Aber wenn das ÖIAG-Gesetz so ausschaut, dass irgendwann vielleicht sogar vernünftige Verschränkungen gar nicht stattfinden können, werden wir nicht anstehen, genau das jetzt und hiermit in Vorschlag zu bringen.

Letzter Punkt, der Vorwurf des Insiderhandels. – Das ist an sich eine Sache der Finanzmarktaufsicht und anderer, aber wenn die Politik da ein Vorwissen gehabt hat – was der Fall zu sein scheint –, ist es schon sehr wohl eine Frage der Fristenläufe und warum nicht früher gehandelt wurde. Da geht nämlich manchmal nur um wenige Sekunden, in diesem Fall ist es aber eigentlich um Tage gegangen. Deshalb ist es nicht ganz einsichtig, dass man sich da so davor drückt. Und deshalb ist darin – aus meiner Sicht jedenfalls – auch einer der seltenen Fälle gegeben, das in wirtschafts­politischen Fragen ein Untersuchungsausschuss gerechtfertigt ist, denn das ist er ja nicht immer.

Herr Bundeskanzler, ich würde Sie bitten, zu diesen Dingen Stellung zu nehmen. Wir einen handlungsunfähigen Finanzminister. Sie, Herr Bundeskanzler, haben die Dinge


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