Verkaufs
von TA-Anteilen beschäftigt wurden. Auch wird eine Prüfung, inwieweit durch den
jeweiligen Auftraggeber dafür Vorsorge getroffen wurde, dass Informationen von
Beratern bzw. Informationsflüsse an diese genauestens dokumentiert und deren Weitergabe
reglementiert werden, für notwendig erachtet.
Zu
untersuchen ist auch die Rolle von Bundeskanzler Schüssel und dessen
Interaktion mit dem Finanzminister. Laut dem Nachrichtenmagazin
"Profil" Nr. 36 vom 30.08.2004 hat letztlich der Bundeskanzler
den Finanzminister "zurückgepfiffen und den Deal politisch abgesagt."
Es ist davon auszugehen, dass der Bundeskanzler über die jeweiligen Schritte
des ÖIAG-Vorstandes sowie des Finanzministers regelmäßig informiert wurde und
die zentrale Entscheidung des Nichtzustandekommens des Verkaufes vollinhaltlich
mitgetragen hat. Auch Bundeskanzler Schüssel musste im Zeitpunkt des Scheiterns
der Verhandlungen klar sein, dass ein Kursverfall der TA-Aktie unmittelbar
bevorsteht. Aus welchen Gründen Dr. Schüssel einerseits den Verkauf
stoppte, andererseits aber keine Sicherungsmaßnahmen in Form der Aussetzung des
Handels von TA-Aktien an der Börse forcierte, ist vollkommen unklar.
Zur
transparenten Klärung der aufgezeigten Unzulänglichkeiten sowie zur Prüfung der
obig dargestellten Sachverhalte ist neben den Erhebungen der
Finanzmarktaufsicht die sofortige Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur
Prüfung der politischen Verantwortlichkeit geboten.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Durchführung einer Debatte wurde weder verlangt noch beschlossen.
Wir kommen daher zur Abstimmung über diesen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Beschluss auf Beendigung der außerordentlichen Tagung 2004
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Im Einvernehmen mit den Fraktionen lege ich dem Hohen Haus folgenden Antrag vor:
„Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die außerordentliche Tagung 2004 der XXII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates mit Ablauf des 31. August 2004 für beendet zu erklären.“
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, ebenfalls um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Antrag ist einstimmig angenommen.
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Um eine umgehende Ausfertigung dieses Beschlusses zu ermöglichen, verlese ich entsprechend einem schriftlichen Verlangen von 20 Abgeordneten den diesbezüglichen Teil des Amtlichen Protokolls, damit dieser mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Dieser lautet:
„Auf Antrag der Abgeordneten Mag. Molterer, Dr. Cap, Scheibner, Dr. Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen (Beilage C) fasst der Nationalrat einstimmig nachstehenden Beschluss: