10.34
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Werte Vertreter der Bundesregierung! Mir kommt es jetzt in dieser Aktuellen Stunde zur Pensionsharmonisierung, Themenwahl SPÖ, oft so vor, als würde die SPÖ ihr eigenes Programm zur Pensionsharmonisierung gar nicht kennen. (Abg. Mag. Molterer: Genau! – Abg. Silhavy: Im Gegensatz zu Ihnen kennen wir es!)
Ich habe es hier vor mir liegen, Frau Kollegin Silhavy! Zur Fairness der Pensionen für alle Österreicher und Österreicherinnen: Im Modell der SPÖ – ich habe es kurz aufgeschlagen und nehme jetzt nur das Pensionskonto und die Pensionserhöhungsgarantie heraus – steht: Wer 45 Jahre ein Fünftel seines Bruttogehaltes auf sein Pensionskonto eingezahlt hat, erhält als Pension 80 Prozent seines durchschnittlichen Netto-Monatseinkommens. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Oh! Oh!)
Der Vorsitzende der sozialdemokratischen Fraktion stellt sich hier heraus und kritisiert die Durchrechnung. Er sagt uns, dass viele Leute, die zum Teil arbeitslos sind, durch die längere Durchrechnung verlieren. Herr Klubobmann Gusenbauer! Die Regierungsfraktionen haben vorgesorgt: In derartigen Fällen wird mit einer Bemessungsgrundlage gearbeitet, deren Höhe mit 1 350 € vorgesehen ist. Kindererziehungszeiten, Präsenzdienstzeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit und des Zivildienstes werden so bewertet. (Abg. Silhavy: Das stimmt ja nicht!)
Sie von der SPÖ bringen immer wieder das Modell einer Handelsangestellten und so weiter. Frau Kollegin Silhavy, ich kenne mich in diesem Bereich aus. Viele sind dort teilzeitbeschäftigt, und ich weiß auch, dass Teilzeitbeschäftigte kaum 1 350 € im Monat verdienen, also eine geringere Bemessung haben. Früher sind diese Zeiten nie herangezogen worden – wir bewerten sie stärker, sie werden mit 1 350 € pro Monat bewertet, sie werden aufgefettet!
Außerdem, meine Damen und Herren von der SPÖ – Sie haben es ja dankenswerterweise zugegeben –, werden Kindererziehungszeiten in diesem Modell mit bis zu fünf Jahren angerechnet, und bei den Frauen – und das haben Sie nicht erwähnt; ich gebe Ihnen ein bisschen Nachhilfeunterricht – wird um drei Jahre pro Kind weniger durchgerechnet; bei Zwillingen sind es sogar sechs Jahre. Das ist ein gewaltiger Schritt. Wenn zum Beispiel eine Frau in zehn Jahren in Pension geht, hätte sie eine Durchrechnung von 25 Jahren; hat sie zwei Kinder, hat sie tatsächlich nur eine Durchrechnung von 19 Jahren. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Das ist eine wesentliche Verbesserung für die Frauen, geschätzte Damen und Herren!
Schwerarbeit, Frau Kollegin Heinisch-Hosek: Sie haben erwähnt, die Schwerarbeiterregelung wird nicht auf die Frauen zutreffen. – Frau Kollegin Heinisch-Hosek! Hier sind die Sozialpartner gefordert. Sie haben schon etliches eingebracht. (Abg. Heinisch-Hosek: Warum machen Sie keinen Vorschlag?) Ich würde mir wünschen, dass auch sehr, sehr viele Frauen in dieser Schwerarbeiterregelung, die uns und dieser Bundesregierung ein besonderes Anliegen ist, und ebenso Langzeitarbeiter besonders berücksichtigt werden.
Natürlich kann sich eine solche Regelung nur anlehnen an das Nachtschwerarbeitsgesetz. Psychische und physische Belastungen sollen mit einfließen, aber natürlich ist eine Voraussetzung, dass jemand im Laufe seines Berufslebens auch gesundheitsgefährdende Tätigkeiten ausübt, die eventuell zu einer geringeren Lebenserwartung führen. Genaueres dazu werden uns die Experten noch präsentieren, und das wollen wir einfließen lassen. (Abg. Silhavy: Aber Sie haben schon vor dem Sommer angekündigt, dass es präsentiert wird! Wo denn?)
Wir warten auf die Ergebnisse, denn gerade in diesem Bereich, den Sie angesprochen haben, fehlen uns noch einige Daten, die wir noch einfließen lassen möchten. (Zwi-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite