Lärm oder Trassenverordnungen, all das wird direkt an uns herangebracht. Die Handelsware Wasser war ebenfalls ein Thema. Immer wieder geht es um die Chancengleichheit im Bildungssystem. Ein Thema waren auch die Berufsfeuerwehren, die darum kämpfen, dass sie ein einheitliches Berufsbild in ganz Österreich bekommen; und, und, und.
Sehr geehrte Damen und Herren! Was machen wir dann im Ausschuss mit all diesen Vorlagen, die uns zugewiesen werden und die an uns gelangen? – Sie werden behandelt, es werden Stellungnahmen eingeholt und zur Kenntnis genommen, sie werden einem anderen Ausschuss, einem Fachausschuss zugewiesen und dann dort weiterbehandelt, oder sie werden vertagt. Auch das ist immer wieder eine Tatsache, mit der wir uns allerdings nur schwer zufrieden geben können. Häufig hat die Vertagung einen Sinn, weil gerade verschiedene Arbeitskreise tagen, aber oft hätten wir von der Opposition es gerne gehabt, dass die Anliegen schneller behandelt worden wären.
Was ich aber von unserem Ausschuss auch noch sagen und behaupten kann: Ich glaube, dass dies der Ausschuss ist, der mit den Anliegen der Bürger und mit deren Problemen direkt in Kontakt tritt. Es ist dies sicherlich der bürgerfreundlichste Ausschuss, und ich glaube, dass dieses Instrument, das vor zirka 15 Jahren geschaffen wurde, ein wichtiges und notwendiges für die österreichische Bevölkerung ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Es wurde hier und heute schon erwähnt, dass unser Wunsch und auch der Wunsch der Volksanwaltschaft nun Wirklichkeit geworden ist, nämlich die halbjährliche Berichterstattung des jeweils vorsitzenden Volksanwaltes oder der jeweils vorsitzenden Volksanwältin, um über die Auswirkungen der verschiedenen Gesetze, die wir hier als Gesetzgeber beschließen, zu berichten. Dazu kann ich sagen, dass dieser Beginn ein wichtiger, ein notwendiger und ein fruchtbringender ist, für den Petitionsausschuss, für die Volksanwaltschaft und vor allen Dingen für die Bürger und Bürgerinnen in diesem Staat! (Beifall bei der SPÖ.)
In diesem Zusammenhang möchte ich auch den Antrag erwähnen, den ich schon im Jahre 2003 eingebracht habe, wonach eine Geschäftsordnungsänderung in dem Sinne notwendig wäre, dass in Zukunft auch die Berichte der Volksanwaltschaft von unserem Ausschuss behandelt werden sollten. Es wurde eine erste Lesung dazu abgehalten. Ich kann mich erinnern, Herr Abgeordneter Scheibner hat damals das Wort dazu ergriffen und darauf hingewiesen, dass man das im Konvent behandeln sollte. Wenn nun aber in diesem Haus eine Geschäftsordnungsänderung anstehen soll, wie zu lesen war, nämlich in Bezug auf Rederechte der europäischen Abgeordneten, der Parlamentarier und eventuell auch der Kommissare, dann könnte man doch gleich auch hier die nötige Reparatur vornehmen oder das Nötige hinzufügen, nämlich dass die Berichte der Volksanwaltschaft in diesem Ausschuss, der sich mit den Anliegen der Bürger befasst, behandelt werden. Ich glaube, das wäre eine höchst notwendige Reform.
Als Nächstes möchte ich mich auch mit einem Teil meines Antrags, den ich im Jahre 2003 eingebracht habe, befassen. Ich möchte darauf hinweisen, dass in der Geschäftsordnung des Nationalrates immer noch eine wahrhaft anachronistische Bestimmung drinsteht, nämlich dass Bürgerinitiativen erst ab dem 19. Lebensjahr eingebracht werden können. Wir wählen die Mitglieder des Nationalrates mit 18 Jahren, da hat man schon das aktive Wahlrecht; dass dann eine Bürgerinitiative erst mit 19 Jahren eingebracht werden kann, ist, glaube ich, anachronistisch. Hier sollte man den Bürgern – den Jugendlichen, sage ich – die Möglichkeit bieten, nicht erst ab dem 18. Lebensjahr, sondern, so wie es meine Forderung ist, schon ab dem 16. Lebensjahr eine Bürgerinitiative einzubringen. (Beifall bei der SPÖ.)
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