Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll76. Sitzung / Seite 92

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Völlig unrealistische Annahmen bei der Berechnung der Kosten setzen dem Gesetzes­vorhaben außerdem zeitlich absehbare ökonomische Grenzen:

Die Finanzierung der Kinderbetreuungszeiten aus Mitteln des ohnehin defizitären Familienlastenausgleichsfonds wird dem FLAF bis 2010 ein zusätzliches Minus von mindestens 1 Mia € bescheren.

Die in den Berechnungen der Bundesregierung etwa angenommenen Werte der Pro­duktivitätssteigerung etwa von 1,97% für 2005 entspringen bestenfalls der Phantasie oder dem Wunschdenken der Regierung. Das Wifo hat in seiner Juliprognose – ohne­hin bereits eine gegenüber dem Frühjahr verbesserte Voraussage – einen Wert von 1,6% angenommen. Dies gilt auch für die Annahmen der Folgejahre.

Neben der Tatsache, dass die Berechnungen der Regierung von Szenarien ausgehen, deren Parameter um 20% zu hoch angesetzt wurden, kamen bei Entwicklung und Be­rechnung der Auswirkungen des vorliegenden Gesetzesentwurfs Modell-Erwerbsver­läufe zur Anwendung, die jeden Bezug zur Lebensrealität der Versicherten vermissen lassen.

So findet in den Modellverläufen die Tatsache, dass statistisch betrachtet

jedeR ArbeitnehmerIn zumindest einmal in drei Jahren ca. hundert Tage arbeitslos ist

nur 29% aller Frauen nach Phasen der Kinderbetreuung wieder auf ihren vorherigen Arbeitsplatz zurückgehen können

oder aber

Frauen nach Betreuungsphasen oft sehr lange Phasen schlecht bezahlter Teilzeitarbeit in Kauf nehmen müssen

keine auch nur annähernd ausreichende Berücksichtigung.

Den Preis für diese völlig absurden Annahmen zahlen

Frauen, deren Erwerbskarrieren anders als in den Modell-Erwerbsverläufen von sehr langen Phasen der Kinderbetreuung, der Teilzeitarbeit sowie der Betreuung von Famili­enangehörigen sowie – daraus resultierend – häufigem Wechsel der ArbeitgeberInnen und entsprechend verminderten Karrierechancen gekennzeichnet sind;

Menschen, die Zeit in ihre Ausbildung investieren;

Menschen, die den Aufruf zu lebensbegleitender Weiterbildung ernst nehmen und Geld, vor allem aber (versicherungsbeitragsfreie) Zeit investieren;

Menschen mit niedrigem Einkommen, die von den aus der Neuregelung der Pensions­höhen resultierenden Pensionskürzungen besonders hart getroffen werden;

Versicherte nach dem ASVG, die trotz höherer Beiträge keine höheren Pensionen erhalten als etwa Versicherte nach anderen Versicherungssystemen.

Obwohl das österreichische Pensionsrecht in den letzten zehn Jahren drei Mal sehr tiefgreifend verändert wurde und mit der Umsetzung des vorliegenden Gesetzesent­wurfs nunmehr weitere tiefe Eingriffe vorgenommen wurden, verhinderte die andau­ernde Auseinandersetzung mit den Stückwerkreformen und die Tatsache, dass die vorgenommenen und geplanten Veränderungen stets geheim verhandelt wurden eine ausführliche und öffentliche Debatte über die generellen Anforderungen an ein System der Alterssicherung in der Zukunft. Auch die Kommission zur langfristigen Pensionssi­cherung verabsäumte es, Alternativen zum gegenwärtigen System der Alterssicherung zu diskutieren oder gar zu berechnen. Und schließlich führte die Nichteinbindung der Oppositionsparteien mit ihren durchaus unterschiedlichen Vorstellungen hinsichtlich


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