Völlig unrealistische Annahmen bei der Berechnung der Kosten setzen dem Gesetzesvorhaben außerdem zeitlich absehbare ökonomische Grenzen:
Die Finanzierung der Kinderbetreuungszeiten aus Mitteln des ohnehin defizitären Familienlastenausgleichsfonds wird dem FLAF bis 2010 ein zusätzliches Minus von mindestens 1 Mia € bescheren.
Die in den Berechnungen der Bundesregierung etwa angenommenen Werte der Produktivitätssteigerung etwa von 1,97% für 2005 entspringen bestenfalls der Phantasie oder dem Wunschdenken der Regierung. Das Wifo hat in seiner Juliprognose – ohnehin bereits eine gegenüber dem Frühjahr verbesserte Voraussage – einen Wert von 1,6% angenommen. Dies gilt auch für die Annahmen der Folgejahre.
Neben der Tatsache, dass die Berechnungen der Regierung von Szenarien ausgehen, deren Parameter um 20% zu hoch angesetzt wurden, kamen bei Entwicklung und Berechnung der Auswirkungen des vorliegenden Gesetzesentwurfs Modell-Erwerbsverläufe zur Anwendung, die jeden Bezug zur Lebensrealität der Versicherten vermissen lassen.
So findet in den Modellverläufen die Tatsache, dass statistisch betrachtet
jedeR ArbeitnehmerIn zumindest einmal in drei Jahren ca. hundert Tage arbeitslos ist
nur 29% aller Frauen nach Phasen der Kinderbetreuung wieder auf ihren vorherigen Arbeitsplatz zurückgehen können
oder aber
Frauen nach Betreuungsphasen oft sehr lange Phasen schlecht bezahlter Teilzeitarbeit in Kauf nehmen müssen
keine auch nur annähernd ausreichende Berücksichtigung.
Den Preis für diese völlig absurden Annahmen zahlen
Frauen, deren Erwerbskarrieren anders als in den Modell-Erwerbsverläufen von sehr langen Phasen der Kinderbetreuung, der Teilzeitarbeit sowie der Betreuung von Familienangehörigen sowie – daraus resultierend – häufigem Wechsel der ArbeitgeberInnen und entsprechend verminderten Karrierechancen gekennzeichnet sind;
Menschen, die Zeit in ihre Ausbildung investieren;
Menschen, die den Aufruf zu lebensbegleitender Weiterbildung ernst nehmen und Geld, vor allem aber (versicherungsbeitragsfreie) Zeit investieren;
Menschen mit niedrigem Einkommen, die von den aus der Neuregelung der Pensionshöhen resultierenden Pensionskürzungen besonders hart getroffen werden;
Versicherte nach dem ASVG, die trotz höherer Beiträge keine höheren Pensionen erhalten als etwa Versicherte nach anderen Versicherungssystemen.
Obwohl das österreichische Pensionsrecht in den letzten zehn Jahren drei Mal sehr tiefgreifend verändert wurde und mit der Umsetzung des vorliegenden Gesetzesentwurfs nunmehr weitere tiefe Eingriffe vorgenommen wurden, verhinderte die andauernde Auseinandersetzung mit den Stückwerkreformen und die Tatsache, dass die vorgenommenen und geplanten Veränderungen stets geheim verhandelt wurden eine ausführliche und öffentliche Debatte über die generellen Anforderungen an ein System der Alterssicherung in der Zukunft. Auch die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung verabsäumte es, Alternativen zum gegenwärtigen System der Alterssicherung zu diskutieren oder gar zu berechnen. Und schließlich führte die Nichteinbindung der Oppositionsparteien mit ihren durchaus unterschiedlichen Vorstellungen hinsichtlich
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