Das alles geht auf Kosten der Zukunftschancen der Regionen und der dort lebenden Menschen, vor allem der jungen Menschen. Und das darf eine verantwortungsvolle Politik nicht zulassen, hier muss aktiv gegengesteuert werden! (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)
Politik ist eben planvolles Gestalten der Zukunft. Das erkennen die Menschen, die solche Bürgerinitiativen und Petitionen unterstützen, genau. Ich hoffe, dass Sie von der rechten Seite dieses Hauses das auch irgendwann einmal erkennen. (Beifall bei der SPÖ.)
15.00
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Meine Damen und Herren! Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über Punkt 3 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrags gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.
Dringlicher Antrag
der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grundsicherung statt Pensionskürzungen für Frauen und jüngere Menschen (448/A) (E)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 448/A (E).
Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Mit der Vorlage eines Entwurfs zur neuerlichen Veränderung des Pensionsrechts hat die Bundesregierung Konfusion und Verunsicherung in Zusammenhang mit dem Pensionsrecht der Zukunft in bisher ungekannte Höhen getrieben:
Eine Vielzahl einander konkurrierender Übergangs-, Parallel- und Detailbestimmungen produzieren Unsicherheit und Verwirrung unter jenen Menschen, die in den nächsten Jahren in Pension zu gehen gedenken.
Die seit Jahren immer wieder vom Zaun gebrochene Debatte um Stückwerk-Reformen des Pensionsrechts – stets gefolgt von Versprechungen, die jeweilige Reform sei nun der „große Wurf“, der nun auf Jahre und Jahrzehnte hinaus Pensionen sichern würden – wiederum hat gerade junge Menschen extrem verunsichert. Mehr als sechzig Prozent der in aktuellen Umfragen befragten jungen Menschen geben an, nicht mit einer existenzsichernden Pension im Alter zu rechnen.
Es ist fraglos eine Leistung dieser Bundesregierung, im einst gerade für das System der sozialen Sicherung weithin gerühmten Österreich Zukunfts- und Existenzängste geschürt und an die Spitze getrieben zu haben.
Der nunmehr vorgelegte Gesetzesentwurf reiht sich nahtlos ein in die Serie der Stückwerkreformen der letzten Jahre. Eine Vielzahl von sich zum Teil konkurrierenden Übergangsbestimmungen und die ungeheure Komplexität des von der Regierung vorgeschlagenen Systems mit unterschiedlichen Parallelrechnungen (der Rechtslagen 2004 und der Rechtslage nach etwaiger Umsetzung des Entwurfs), Vergleichsrechnungen (zwischen Rechtslage 2003 und Rechtslage 2004), unterschiedlichen Beitragshöhen (je nach Versicherungssystem) und unterschiedlichen Möglichkeiten der zeitlichen Gestaltung des Pensionsantritts (je nach Geschlecht) macht das im Entwurf vorgesehene Regelwerk für die Versicherten undurchschaubar, für die Pensionsversicherungen schwer administrierbar.
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