Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll76. Sitzung / Seite 93

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einer sozialen Sicherung im Alter dazu, dass etwa das Modell einer Grundsicherung in Kombination mit einer beitragsfinanzierten Pension aus Erwerbstätigkeit weder disku­tiert noch berechnet wurde.

Tatsache ist, dass die im gegenwärtigen System eingesetzten Mittel aus Steuern sehr ungerecht verteilt werden. Gerade Menschen mit niedrigen Pensionen und Frauen wer­den von den ins System fließenden Steuermittel besonders wenig begünstigt. Men­schen mit hohen Pensionen hingegen profitieren davon überdurchschnittlich.

Die Verteilung der über Steuern aufgebrachte Mittel zur sozialen Sicherung im Alter ist jedoch ein wesentliches Kriterium der Gerechtigkeit.

Nach Vorstellung der Grünen sind diese Mittel in Form einer Grundsicherung gleichmä­ßig auf alle Versicherten aufzuteilen, um allen Menschen unabhängig von ihrer sozia­len Herkunft, ihrer Stellung in der Gesellschaft, ihres Geschlechts oder des von ihnen gewählten Lebensentwurfs eine menschenwürdige Existenz im Alter zu garantieren.

Neben dieser Grundsicherung ist eine nach dem Umlageverfahren funktionierende bei­tragsfinanzierte Pension aus Erwerbsarbeit zu stellen, die nach rein versicherungsma­thematischen Kriterien zu Stande kommt und daher keiner Steuermittel bedarf. In diese Pension haben – ähnlich dem vorgelegten Gesetzesentwurf – auch Beiträge für jene (Ersatz-)Zeiten zu fließen, die auf Basis der gegenwärtigen Rechtslage nicht oder nur pauschal ins System fließen.

Die Darstellung möglicher Alternativen und ihrer Wirkungen ist Voraussetzung für eine breite und öffentliche Debatte über die Zukunft des Pensionssystems, die zur Wieder­gewinnung des Vertrauens sowohl der kurz vor Pensionsantritt wie auch der jungen Menschen unabdingbar ist. Die Chance auf eine derartige öffentliche Diskussion zu vergeben bedeutete, eine ganze Generation von Menschen in Unsicherheit über ihre Zukunft zu belassen und Politikverdrossenheit, Ablehnung von politischer wie gesell­schaftlicher Partizipation und gesellschaftliche Entsolidarisierung in Kauf zu nehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher gemäß § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1 GOG-NR folgenden

Dringlichen Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere aber der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, ehestens, jedoch spätestens bis 1. Dezember 2004, Kosten und Wirkung eines Modells der Alterssicherung zu be­rechnen bzw. öffentlich darzustellen, das folgenden Kriterien entspricht:

Existenzsichernde Grundsicherung durch eine Sockelpension für alle, die aus den ge­genwärtig über Steuern aufgebrachten Mittel zur sozialen Sicherung im Alter finanziert wird.

Beitragsfinanzierte Versicherungspension aus Erwerbsarbeit, die sich nach rein versi­cherungsmathematischen Kriterien errechnet.

Die Versicherungspension funktioniert nach dem Prinzip „gleicher Beitrag – gleiche Leistung“.

Sockelpension und Versicherungspension sind in Höhe der gegenwärtigen ASVG-Höchstpension gedeckelt.

 


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