Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll76. Sitzung / Seite 94

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Pensionssplitting für alle im Zuge einer Partnerschaft erworbenen Ansprüche aus der Versicherungspension, unabhängig davon, ob es sich dabei um Zeiten etwa der Kin­derbetreuung oder der Hospizkarenz o. Ä. handelt.

Zur Berechnung des Modells sind alle gegenwärtig aus Steuern finanzierten Mittel zur Alterssicherung unabhängig von der Art des Pensionsversicherungsverhältnisses her­anzuziehen.

Finanzierung von Beiträgen für Zeiten der Kinderbetreuung, der Arbeitslosigkeit, der Krankheit usw. aus den jeweils relevanten Töpfen (FLAF, AMS...).

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß. § 74a i. V. mit § 93 Abs. 1 GOG verlangt.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich erteile nun Herrn Abgeordnetem Öllinger als Antragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort.

Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht über­schreiten. – Herr Antragsteller, Sie haben das Wort.

 


15.01

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten ja heute Vormittag schon die Möglichkeit, ansatzweise unsere Kritik an dem, was Sie als „Meilenstein“ oder „neue Jahrhundertreform“ bezeichnen, zu äußern.

Ich habe Ihnen schon am Vormittag gesagt: Wir Grüne sagen ja zu einer Harmonisie­rung der Pensionssysteme. Ja – aber nur nach dem Prinzip, dass gleicher Beitrag auch gleiche Leistung bedeutet. Wenn Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Partnerbeiträgen für bestimmte Gruppen operieren, um damit verstecken zu wollen, dass es eben doch nicht gleiche Beiträge gibt, die dann die gleiche Leistung ergeben, dann ist das der erste grundlegende Fehler.

Wir sagen auch ja zu einer Durchrechnung. Der Herr Bundeskanzler hat Recht gehabt: Ja, es sind alle vier Parteien im Prinzip für eine Durchrechnung der gesamten Lebens­zeit. Ja! Aber damit die Durchrechnung nicht derart katastrophale Folgen zeitigen kann, wie sie sie in diesem System hat, braucht es, egal, ob Sie das eine Grund­pension, eine Grundsicherung, eine Mindestpension oder eine Sockelpension nennen, etwas, was das – was die lebenszeitliche Durchrechnung für viele Menschen ja auch bedeutet, die nämlich nicht lebenszeitlich arbeiten zu können –, abfedert.

Es gibt genügend Gruppen, meine sehr geehrten Damen und Herren – ich komme noch darauf zu sprechen –, für die Ihre Zauberformel „45 – 65 – 80“ kein Maßstab sein kann. Ich weise Sie darauf hin, dass diese Zauberformel „45 – 65 – 80“ einem Modell von Lebensarbeit entspricht, das für die meisten Menschen, vor allem aber für Frauen, nicht mehr Realität ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich werde Ihnen dazu auch noch Beispiele bringen, aber zunächst zur grundsätzlichen Kritik. Wir Grüne wären bei einem Pensionsmodell oder bei einer Pensionsreform dabei, bei der wir, Herr Abgeordneter Molterer, darüber diskutieren und uns einig sein könnten, dass wir die Pensionsausgaben, gerade im Hinblick auf die zu erwartenden demographischen Anforderungen, stabilisieren. Es soll nicht mehr werden. Wir brau­chen das Geld, gemessen am BIP, auch für andere wichtige Aufgaben, für die Bildung etwa.

 


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