Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll76. Sitzung / Seite 98

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Fall geht es nach einer Aussendung der APA vom 9. September um einen Arbeiter, Versicherungsbeginn mit 15, Pensionsantritt mit 60, 45 Versicherungs- und Beitrags­jahre, und es wird ein Vergleich zwischen der alten Pensionsregelung und dem Pensi­onsrecht 2004, also der Pensionssicherungsreform 2003 und der Rechtslage neu, angestellt.

Interessant ist dabei, dass Ihr Ministerium und die Mitglieder der Bundesregierung immer gesagt haben, dass das, was die Arbeiterkammer errechnet hat, eine scham­lose Übertreibung sei. – Das stimmt nicht! Jetzt lese ich nämlich in Ihrem Beispiel, dass dieser Arbeiter, von dem ich gesprochen habe, durch die Rechtslage 2004 eine Pensi­onskürzung von 9,5 Prozent hätte.

Das ist interessant, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn gerade Sie sind in den letzten Monate überall in der Öffentlichkeit aufgetreten und haben gesagt: Die Bei­spiele der Arbeiterkammer und aller anderen, die davon sprechen, dass es bis zu zehn Prozent Pensionskürzung geben soll, seien Schimäre, Lüge, Unwahrheit oder – wie der Bundeskanzler gesagt hat – Gräuelpropaganda! – Jetzt steht aber im Rechenbei­spiel des eigenen Ministeriums, dass die Pensionssicherungsreform für diesen Men­schen eine Pensionskürzung um 9,5 Prozent, und zwar von einem Jahr auf das andere Jahr, gebracht hätte!

Ich weiß schon, meine Damen und Herren: Der Bundeskanzler und die Bundesregie­rung sind inzwischen draufgekommen, dass eine Pensionskürzung um zehn Prozent von einem Jahr auf das andere verfassungsrechtlich vermutlich dem Vertrauensschutz nicht standhalten würde. Darum wird jetzt bis 2006 diese Deckelung von zehn Prozent auf fünf Prozent herunter genommen, um danach wieder angehoben zu werden.

Nun aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, habe ich hier wieder eine Tabelle der von Ihnen nicht geliebten Arbeiterkammer, in welcher jetzt schon dargestellt ist, wie sich das neue Pensionsrecht theoretisch auf ein und dieselbe Person im Ablauf in den nächsten 20 bis 30 Jahren auswirkt. – Interessant ist: Die Kürzung 2004 ist noch relativ gering. Dann steigt sie an auf 20 Prozent, und zwar in den Jahren 2014 und 2016, und fällt dann wieder ab.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was hat das mit Gerechtigkeit zu tun?! (Bei­fall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Was hat das mit Gerechtigkeit zu tun, dass ich, wenn ich das Pech habe, in den Jah­ren 2014, 2015, 2016 oder 2017 in Pension zu gehen, unter Umständen eine Pensi­onskürzung von 20 Prozent habe, während ich, wenn ich im Jahr 2004 in Pension gehe, gleiche Voraussetzungen vorfinde wie später, also etwa 2040, nämlich – unter Anführungszeichen – „nur“ eine Pensionskürzung von 5 bis 10 Prozent. – Das ist das grundlegende Problem bei Ihrer Pensionsreform, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Wir hätten uns gewünscht, dass wir uns zu Gesprächen über eine Pensionsreform zusammensetzen. Wir Grüne haben schon seit Jahren ein sehr konkretes Modell: die Grundsicherung und als zweite Säule eine Sozialversicherungspension. Frau Staats­sekretärin! Frau Bundesministerin! Warum ist in der Pensionsreformkommission nie darüber gesprochen worden, dass das vielleicht eine Alternative wäre? Warum waren Sie nicht bereit, sich mit den Vertretern der Oppositionsparteien, mit der SPÖ und den Grünen zusammenzusetzen? (Zwischenruf des Abg. Dolinschek.) Warum haben Sie ein Jahr in einer Pensionsreformkommission verhandelt, von der nicht viel nach außen gedrungen ist und deren Ergebnis, das jetzt vorliegt, verunsichert?

Das Ergebnis verunsichert nicht nur uns, sondern auch die Menschen draußen. Warum glauben Sie, dass 76 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher – wenn man die-


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