Es ist dies ein System, das wirklich den Wendepunkt in der österreichischen Pensionsgeschichte einleitet. Es gab 16 Jahre Stillstand und leere Versprechungen, und wenn jetzt etwas geschieht, dann kann man wirklich nicht sagen, dass hier etwas durchgepeitscht wird. Meine Damen und Herren! Lassen wir die Kirche im Dorf! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich möchte auf zwei ganz bestimmte Punkte dieses Dringlichkeitsantrages eingehen: Erstens wird kritisiert, dass dieser vorliegende Entwurf zu kompliziert und unübersichtlich ist (Abg. Öllinger: Ja!), zweitens wird diskutiert, dass die Vorschläge, wie sie hier vorliegen, sozial nicht ausgewogen und vor allem belastend für die Frauen sind. (Abg. Dr. Glawischnig: Allerdings!)
Zu Ersterem: Es ist natürlich nicht einfach, legistisch einen Wulst von Sonderregelungen der letzten Jahrzehnte zu beseitigen. Sie wissen, wie viele verschiedene Pensionssysteme es für die unterschiedlichen Berufsgruppen gegeben hat. Allerdings betrifft die Kritik, die Sie hier anwenden, in erster Linie die Übergangsbestimmungen, somit einen Bereich, der im Laufe der Zeit an Bedeutung verlieren wird.
Was mich besonders stört, ist, dass Sie in Ihrem grünen Modell überhaupt nicht auf derartige Übergangsbestimmungen eingehen. Sie lassen damit drei Millionen Menschen über ihr pensionsrechtliches Schicksal im Unklaren. Und Sie haben auch in diesem Bereich den viel gerühmten Vertrauensschutz, zu dem wir stehen, einfach ignoriert! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.)
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass der Entwurf sozial unausgewogen wäre. (Abg. Eder: Das steht aber fest!) Meine Damen und Herren! Wir haben nämlich dort, wo auf Grund besonderer Erwerbsverläufe und Lebenssituationen Sonderbestimmungen notwendig sind, sehr wohl darauf Bedacht genommen. Das gilt einerseits für Menschen, die besonders lange Beitragszeiten haben. Das heißt: Frauen werden in den nächsten Jahren weiterhin mit 55 Jahren, Männer mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen, wenn sie lange Versicherungszeiten haben, inklusive Beitragszeiten der Kindererziehung, inklusive Beitragszeiten für Präsenz- und Zivildienst.
Meine Damen und Herren! Das ist eine soziale Maßnahme, die auf individuelle Bedürfnisse Rücksicht nimmt!
Außerdem werden Menschen, die in ihrem Erwerbsleben besonderen Belastungen ausgesetzt sind, auch von der Möglichkeit des frühen Pensionsantrittsalters profitieren, und zwar in zweierlei Hinsicht: Einerseits zeitlich, weil sie pro Schwerarbeitsjahr drei Monate früher gehen können, zweitens auch durch eine höhere Pension, weil wesentlich geringere Abschläge als bei allen anderen Frühpensionen vorgesehen sind.
Jetzt frage ich: Wo ist im grünen Modell eine Schwerarbeiterregelung? Wo wird in diesem Modell Rücksicht genommen auf jene Gruppe von Menschen, die – wie Sie ganz richtig zitiert haben – krank sind, die schwerst gearbeitet haben und die ein Recht darauf haben müssen, dass man sie besonders behandelt und dass sie einen besonderen Zugang haben? – Ich verstehe es nicht, dass Sie von den anderen Dinge fordern, die hier ohnedies gut gelöst werden, und selbst eigentlich keine Vorschläge haben! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Besonderes Augenmerk hat diese Regierung auch auf eine gerechte Abgeltung für die Frauen gelegt, und zwar im Hinblick auf die Leistungen, die Frauen für die Gesellschaft erbringen. Im Besonderen besteht bei Frauen mit Kindern immer noch ein Unterschied, und diesbezüglich muss etwas getan werden.
Frauen werden zukünftig gewinnen, weil pro Kind 48 Monate an Kindererziehungszeiten angerechnet werden, weil die Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes sowie
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