der Pflege eines nahen Angehörigen als Versicherungszeiten aus der Erwerbstätigkeit gelten werden, weil die Leistungen des Familienlastenausgleichsfonds für die Pflege behinderter Kinder von 30 Jahren auf das 40. Lebensjahr ausgedehnt werden, weil nur mehr sieben Jahre, also 84 Versicherungsmonate, auf Grund einer Erwerbstätigkeit notwendig sind, um eine Alterspension zu bekommen, und weil Frauen vor allem in diesem Bereich einen wesentlich leichteren Zugang haben werden.
Frauen sind auch deshalb die Gewinner, weil alle Monate der Kindererziehung für jene ab 1. Jänner 2005 geborenen Kinder mit 1 350 € in die Pensionsberechnung als Beitragsgrundlage einfließen. Das ist oft wesentlich mehr, als Mütter heute in einem durchschnittlichen Erwerb tatsächlich verdienen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir dürfen auch nicht vergessen, dass gerade diese Beitragsgrundlage dazu gezählt wird, dass sie kumulativ zur Erhöhung des eigenen Einkommens beziehungsweise der späteren Pension dazugerechnet wird. Diese Beitragsgrundlage von 1 350 € gilt auch für die Zeiten der Familienhospizkarenz.
Außerdem haben wir auch ein freiwilliges Pensionssplitting eingeführt, was ein ganz wichtiger Beitrag auch zur eigenständigen Altersvorsorge für Frauen ist. – Ich bin eine Befürworterin der Freiwilligkeit. Entscheidungsfreiheit zwischen den Ehepartnern soll möglich sein, und eine Verpflichtung würde dem absolut widersprechen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zeiten der Notstandshilfe werden auch hier wieder für die Pensionszeiten angerechnet und finden entsprechende Berücksichtigung. Auch in Bezug auf die Korridorpension ist anzumerken: Die Einführung des Pensionskorridors betrifft nicht nur Männer, sondern letztendlich können Frauen über Jahrzehnte hinweg noch vor dem 62. Lebensjahr in Pension gehen, nämlich bis zum Jahre 2017 sogar vor dem 60. Lebensjahr.
Meine Damen und Herren! Was die auch in Ihrem Antrag angesprochenen Belastungen des Familienlastenausgleichsfonds betrifft, müssen wir uns schon über Folgendes im Klaren sein: Wenn wir gerade den Frauen und den Familien für ihre Leistungen Gerechtigkeit widerfahren lassen wollen, wenn wir Pensionsleistungen rechtlich absichern und daher finanzieren wollen, müssen wir auch eine teilweise Finanzierung dieser Verbesserungen aus den Mitteln des FLAF akzeptieren. Man kann nicht einerseits eine finanzielle Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung für Pensionszeiten einfordern – wie Sie das tun –, andererseits jedoch die tatsächliche Vorsorge für diese Finanzierung kritisieren.
Meine Damen und Herren! Frauen profitieren von dieser Harmonisierung – und das sage nicht nur ich, sondern das ist auch nachzulesen in einer der letzten Ausgaben der „Kleinen Zeitung“. Der AK-Experte Wenig hat in einer „Telefonstunde“ Auskunft gegeben über die verschiedenen Systeme, über die Pensionsharmonisierung, und hat gesagt, es gebe gute Nachrichten für viele Mütter. Ich glaube, diesem Experten kann man auch nicht unterstellen, dass er von der Regierung oder vielleicht sogar von uns Freiheitlichen beauftragt worden wäre, etwas Derartiges zu sagen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Eder: Ein Agrarexperte!)
Frauen, die Kinder haben, sind die Gewinnerinnen dieser Harmonisierung! Es gibt immer wieder Diskussionen darüber, dass die Frauenpensionen viel zu niedrig sind. Da gebe ich Ihnen Recht, Frauenpensionen sind heute noch viel zu gering, nur ist es nicht Aufgabe eines Harmonisierungssystems, für einen Ausgleich zu sorgen. Das Versäumnis geht auf die letzten Jahrzehnte zurück (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP), in denen man es einfach hingenommen hat, dass nach wie vor den Frauen für gleiche Leistung, für gleiche Arbeit nicht der gleiche Lohn bezahlt wurde, und die Gewerkschaften haben es auch verabsäumt, im Bereich Mindestlohn vor allem für die Frauen
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