Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll76. Sitzung / Seite 102

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etwas zu tun. (Abg. Öllinger: Das ist etwas zu einfach!) Daher ist es für mich unseriös, jetzt all das auf die Pensionssysteme und die Harmonisierung aufrechnen zu wollen, denn das ist einfach ein falscher Weg. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Nun noch kurz zur Grundsicherung, meine Damen und Herren! Unser Zugang zu einer Sicherheit und somit zu einer Grundsicherung ist ein anderer, und der heißt: sieben Jahre Erwerbstätigkeit – reduziert von 15 Jahren; ein großartiger Erfolg! –, und für Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Krankheit, der Familienleistungen, die so wichtig sind, und des Notstandes übernimmt der Staat die Verantwortung. Er macht aus den bisheri­gen Ersatzzeiten echte Beitragszeiten, die wesentlich besser aufgewertet werden, in die niemand mehr eingreifen kann und die zu dieser Basispension aus sieben Jahren Erwerbstätigkeit, die unbedingt notwendig sind, dazugerechnet werden. Ich meine, das ist leistungsorientiert, das ist gerecht, aber das ist vor allem sozial sehr ausgewogen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zusätzlich haben wir noch weitere Verbesserungen geschaffen, nämlich im Bereich der Ausgleichszulage. Die Ausgleichszulage für Einzelpersonen haben wir in den letzten Jahren erhöht, sie liegt bei derzeit 653 €, und wir haben auch den so genannten Famili­enrichtsatz – das heißt, wenn von einer kleinen Pension zwei Personen leben müs­sen – um über 20 Prozent, und zwar auf 1 050 € angehoben. – Weitere begleitende Maßnahmen zu jenen Dingen, die wir gesetzt haben, um in Zukunft auch Frauen einen verbesserten Zugang zu einer eigenständigen Pension zu ermöglichen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Vielleicht noch kurz zu den Zahlen bezüglich Grundpension. Wenn Sie eine Grundpen­sion von 650 € pro Monat verlangen, so wären das Mehraufwendungen von insgesamt 4,5 Milliarden €. 4,5 Milliarden €, die wir zu jener Summe dazuzählen müssen, die bereits jetzt an Pensionsleistungen erbracht wird, und das sind zurzeit 22,5 Milliar­den €. 4,5 Milliarden €, das wäre eine Erhöhung um 20 Prozent. (Abg. Öllinger: Nicht dazuzählen!)

Sie, sehr geehrter Herr Abgeordneter Öllinger, haben gesagt, Sie wollen nicht, dass mehr Geld investiert wird, sondern Sie wollen, dass eine Grundsicherung eingeführt wird, weil es dafür nicht mehr Geld braucht. (Abg. Öllinger: Gleich viel!) Diese Berech­nungen – und ich verlasse mich da wirklich auf unsere Fachleute in der Sektion – sind keine persönlichen Berechnungen. (Abg. Öllinger: Welche Berechnungen?) Die Zah­len stimmen, und daher muss man sich doch einmal vor Augen halten, dass noch wesentlich mehr Mittel notwendig wären. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Sie haben in Ihrem Antrag, den ich sehr genau gelesen habe, auch angeführt, dass die durchschnittliche Frauenpension bei 618 € pro Monat liege. Ich darf Sie korrigieren – natürlich auch nicht besonders erfreulich –: Die durchschnittliche Frauenpension liegt bei 745 €. Für mich nicht erfreulich ist, dass derzeit von jenen Frauen, die über 60 Jahre alt sind, 33 Prozent überhaupt keine Pension haben. Und das ist nicht die Folge dessen, was diese Regierung macht, sondern das ist eine Folge dessen, was an Versäumnissen in den letzten Jahrzehnten erfolgt ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Unser Prinzip für das vorliegende Pensionsmodell lautet: Gleiche Beiträge bringen gleiche Leistungen, Ungleichbehandlungen und Sonderrechte bestimmter Berufsgruppen werden aufgehoben und abgebaut, und jeder Euro muss in Zukunft gleich viel wert sein. (Abg. Öllinger: Das stimmt ja leider nicht!) Es wird ein individuelles Konto für jede Versicherte/für jeden Versicherten geben, erstmals besteht ein gesetzlich garantierter Anspruch auf diese erworbenen Gutschriften, auf diese erworbenen Zeiten. Das Geld liegt sicher wie auf einer Bank, es kann nicht eingegriffen werden. (Abg. Eder: Die Praxis schaut anders aus! Das ist die falsche Rede!)

 


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