Bemessungsgrundlage, der sozialdemokratisch beschlossenen Bemessungsgrundlage (Zwischenruf der Abg. Silhavy) – ja, von sozialdemokratischen Sozialministern! –, in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes eine Erhöhung von mehr als 100 Prozent. Im Jahr 1999 lag sie bei 589,52 €.
Meine Damen und Herren! Das ist fair und gerecht für alle; vor allem aber für Frauen aus niedrigen Einkommensgruppen ist das eine wesentliche Verbesserung und bringt das eine Pensionserhöhung im Alter. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Noch etwas, Frau Kollegin Silhavy: Sie dürften hier irgendwie einem Irrtum unterliegen. Dies gilt additiv zu jedem Einkommen, das eine Frau in dieser Zeit hat. Das heißt, wenn eine Frau Teilzeit oder Vollzeit arbeitet in der Zeit und 750 € verdient, dann werden diese 1 350 € dazugezählt, und die Bemessungsgrundlage beträgt 2 100 €. Das ist mehr, weit mehr, als der Durchschnitt der Frauen in Österreich verdient. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Das, Frau Kollegin, ist tatsächlich fair und gerecht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Das vierte Jahr der Pensionsanrechnung für Kindererziehungszeiten soll vor allem die Anlaufverluste durch die leider oft vorkommende geringere oder gleiche, aber fast nie höhere Bezahlung für Frauen beim Wiedereinstieg ausgleichen. Auch das ist fair und gerecht und bedingt vor allem die Berücksichtigung der tatsächlichen Lebensverläufe von Frauen.
Zusätzlich gilt natürlich die bereits mit der Pensionssicherungsreform eingeführte Verkürzung des Durchrechnungszeitraumes um drei Jahre pro Kind im Zusammenhang mit der Parallelrechnung. Die Langzeitversichertenregelung, die Hacklerregelung enthält eine frauenspezifische Bestimmung. Demnach kann nämlich eine Versicherte mit 55 Jahren in Pension gehen, wenn sie 480 Beitragsmonate erworben hat, und als Beitragsmonate sind bis zu 60 Monaten Kindererziehungszeiten anzurechnen. Das ist fair und gerecht. – Sie wollen einen Korridor mit Abschlägen für Frauen! Ich verstehe das überhaupt nicht, meine Damen und Herren!
Vielleicht ganz kurz noch: Die Voraussetzungen für einen Pensionserwerb – Frau Staatssekretärin Haubner hat es schon gesagt – werden durch die Pensionsharmonisierung generell nur mehr sieben Jahre Erwerbstätigkeit plus ausreichend Versicherungszeiten, früher Ersatzzeiten genannt, für die Differenz auf 15 Jahre Beitragsleistungen sein. Das, meine Damen und Herren, ist vor allem fair und gerecht für Frauen mit mehr als drei Kindern, und wir haben das jetzt Gott sei Dank geschafft. Wir haben es vor zwölf Jahren schon versucht in der SPÖ/ÖVP-Koalition. Da ist es uns leider nicht gelungen, sozialdemokratische Sozialminister waren dagegen. Damals wollten wir nur auf zwölf Jahre absenken, und Sie waren dagegen.
Es gibt Verbesserungen beim Arbeitslosengeld und bei der Notstandshilfe: 70 Prozent statt bisher 55, 92 Prozent des Arbeitslosengeldes bei der Notstandshilfe und vor allem die Bemessung der Notstandshilfe für die Pension, auch wenn die Notstandshilfe nicht ausbezahlt wird. Auch eine Leistung, die diese Regierung zustande gebracht hat zum Unterschied von früheren Regierungen. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Mit der Einführung der Möglichkeit eines freiwilligen Pensionssplittings soll zusätzlich zur Abgeltung von Kindererziehungsarbeit durch den Staat ein Ausgleich zwischen den Eltern eines Kindes hergestellt werden. Die Eltern können so eine Abgeltung der Verluste an Pensionszeiten für jenen Elternteil vereinbaren, der zugunsten der Kindererziehungsarbeit für einen begrenzten Zeitraum auf Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise verzichtet. Das ist „fair share“. Das ist fair und gerecht für jenen Elternteil, der sich überwiegend der Familienarbeit widmet. Und die Leistungen
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